Verfahrensinformation

Zweckausgaben für die Errichtung und den Betrieb einer atomrechtlichen Landessammelstelle


Die Beteiligten streiten im Rahmen einer Bund-Länder-Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist, über die Erstattung von Kosten für die Errichtung und Inbetriebnahme einer atomrechtlichen Landessammelstelle in Baden-Württemberg, die in den Jahren 1994 und 1995 angefallen sind. Die beklagte Bundesrepublik beruft sich darauf, dass der Anspruch verwirkt sei. Zudem bestreitet sie, dass der Anspruch - sofern er nicht verwirkt sein sollte - in der geltend gemachten Höhe besteht.


Das Verfahren knüpft an die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juli 2008 (BVerwG 7 A 2.07 und BVerwG 7 A 3.07) an, die Erstattungsansprüche der Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zum Gegenstand hatten.


Urteil vom 27.01.2010 -
BVerwG 7 A 8.09ECLI:DE:BVerwG:2010:270110U7A8.09.0

Urteil

BVerwG 7 A 8.09

In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 21. Januar 2010
durch die Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß, Neumann und Guttenberger und die Richterinnen am Bundesverwaltungsgericht Schipper und Dr. Held-Daab
für Recht erkannt:

  1. Soweit der Kläger die Klage zurückgenommen hat, wird das Verfahren eingestellt.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 796 536,51 € nebst Zinsen in Höhe von jährlich 4 v.H. seit dem 26. März 2009 zu zahlen.
  3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

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