Beschluss vom 27.07.2012 -
BVerwG 2 AV 7.12ECLI:DE:BVerwG:2012:270712B2AV7.12.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 27.07.2012 - 2 AV 7.12 - [ECLI:DE:BVerwG:2012:270712B2AV7.12.0]

Beschluss

BVerwG 2 AV 7.12

In der Verwaltungsstreitsache hat der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 27. Juli 2012
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Heitz,
die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Thomsen und
den Richter am Bundesverwaltungsgericht Dr. Hartung
beschlossen:

Die Anträge werden abgelehnt.

Gründe

1 Die Anträge Nr. 1 bis 4 in der Fassung des Schriftsatzes des Antragstellers vom 12. Juni 2012 auf Bestimmung des zuständigen Gerichts nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 3 VwGO sind jedenfalls unbegründet.

2 Die Gerichte der Freien Hansestadt Bremen sind in den vom Antragsteller im Schriftsatz vom 12. Juni 2012 unter Nr. 1 bis 4 aufgeführten Verfahren nicht im Sinne von § 53 Abs. 1 Nr. 1 VwGO an der Ausübung der Gerichtsbarkeit rechtlich oder tatsächlich verhindert.

3 Für eine Gewährung einer weiteren Äußerungsfrist besteht daher kein Anlass.