Bundesverwaltungsgericht

Jahres-Pressegespräch 2010

Im Pressegespräch am 17. Februar 2010 führte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts, Marion Eckertz-Höfer, u.a. Folgendes aus:

Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Das Memento Mori des heutigen Aschermittwochs wird natürlich nicht das Thema des heutigen Jahresrückblicks sein. Obwohl die damit verbundene Nachdenklichkeit jedem Gericht durchaus gut anstünde. Aber heute soll es doch vor allem darum gehen, mit Ihnen auf ein lebendiges Gerichtsjahr zurück zu blicken und gleichzeitig bereits die "Startblöcke" für das laufende Gerichtsjahr einzupacken, denn schließlich sind wir schon mitten drin im Gerichtsjahr 2010!

Wie abwechslungsreich unser Gerichtsalltag ist, sehen Sie vielleicht am besten an unserem inhaltlichen Jahresrückblick 2009, der wieder einen Querschnitt der wichtigsten Entscheidungen aus dem Vorjahr in Kurzform präsentiert, thematisch geordnet. Jenseits aller Zahlen erleben Sie dort, welche Vielfalt an Themen und Problemen dieses Haus - manchmal auch ein einziger Senat - zu bewältigen hat. Ich werde manchmal gefragt, -warum in den ersten Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit die Verfahren typischerweise länger dauern als - beispielsweise - in der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Einer der Gründe dafür ist sicher auch in dieser Vielfalt und Breite der Themen der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit zu suchen und auch in dem Umstand, dass die Verwaltungsgerichtsbarkeit immer wieder neue Gesetze zu verarbeiten hat - nicht selten stellvertretend und mit Leitfunktion für die Verwaltung, der die dafür notwendige Zeit kaum noch zugebilligt wird.

Der Rechtsprechungsrückblick auf das Jahr 2009 lässt sich als inhaltlicher und qualitativer Jahresrückblick begreifen. Er lässt sich nachlesen, ich will hier auf ihn nicht weiter eingehen. In den Mittelpunkt meiner Ausführungen will ich - wie Sie es ja auch gewohnt sind - den quantitativen Rückblick stellen, also den alljährlich fälligen, zugegeben und notwendig meist etwas trockenen Bericht über die Geschäftslage. Da Zahlen sich selten selbst erklären - insbesondere in Gerichten, die sich wohl sämtlich der Qualität ebenso wie der Quantität verpflichtet wissen, geht es nicht ohne ergänzende Erläuterungen. Und am Ende dürfen Sie natürlich wie jedes Jahr einige - wenn auch wenige - justizpolitische Bemerkungen von mir erwarten. Alle Gerichtspräsidenten bekennen sich zumindest einmal im Jahr zu dieser Schwäche - aber vielleicht gehört diese ja heute auch zum präsidentiellen Berufsbild: Bekanntermaßen agieren die Gerichte nicht im politikfernen Raum. Sie müssen schließlich die Rahmenbedingungen für die Unabhängigkeit und Effizienz ihrer Rechtsprechung nicht nur im Auge behalten, sondern manchmal durchaus vehement für Verbesserungen und gegen Verschlechterungen eintreten. An Themen fehlt es hierzu nicht. Aber ich werde mich beschränken, und zwar heute auf den elektronischen Rechtsverkehr - der laut einigen Presseberichten angeblich durch Richter blockiert wird, auf die Koalitionsvereinbarung zur Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, sowie auf die kraft Gesetzes immer noch bestehende ministerielle Einflussnahme auf die Zusammensetzung unserer Wehrdienstsenate. Und am Ende - ganz unpolitisch - möchte ich Ihnen noch die Nutzung der neuen Medienstationen in unserem Museumsraum ans Herz legen.

1. Zunächst also zu unserem jährlichen Standard-Thema, der "Geschäftsbelastung". Es geht um Zahlen. Zahlen suggerieren eine Messbarkeit von Leistung und Belastung, gewährleisten sie aber nicht. Deshalb meine pflichtschuldige Warnung - Sie kennen sie schon aus den Vorjahren: Ziehen Sie keine voreiligen Schlüsse! Zahlen sind allenfalls Anhaltspunkte für Interpretationen, ohne weitere Informationen sind sie indes wenig wert. Und die zusätzlichen Informationen sollen Sie hier natürlich nach Möglichkeit bekommen.

a) Grundtenor des vergangenen Jahres: Allzu große zahlenmäßige Veränderungen im Verhältnis zum Vorjahr 2008 hat es nicht gegeben. Allerdings sind die Eingangszahlen von 1752 auf 1698, also nochmals um ca. 3 % zurückgegangen. Auf unsere 10 Revisions- und 2 Wehrdienstsenate umgerechnet wären dies ca. 4-5 Verfahren pro Senat: Ein Rückgang also, der sich eigentlich noch im Rahmen normaler Schwankungsbreiten hält. Dennoch: Der Trend bei den Eingängen geht wohl weiterhin eher nach unten bzw. stagniert. Dies stimmt mit der Situation der Verwaltungsgerichtsbarkeit in den Ländern überein, wo jedenfalls die Halbjahreszahlen 2009 - die endgültigen Zahlen liegen mir noch nicht vor - einen gut doppelt so hohen Rückgang der Eingänge erwarten ließen. Betrachten wir einige spezielle Verfahrenstypen, so zeigt sich dieser Trend noch etwas deutlicher: Die Eingänge in den Revisions- und Normenkontrollverfahren sind wiederum recht deutlich gesunken, nämlich um 12,8 %; in absoluten Zahlen sind dies 41 Verfahren weniger als 2008. Ca. zwei Drittel dieser Revisionen werden übrigens bereits durch die Vorinstanzen, meist wegen deren grundsätzlicher Bedeutung, zugelassen. Die Zahl der Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision durch die Vorinstanz (einschließlich der Nichtzulassungsbeschwerden in Normenkontrollverfahren) ist um ca. 5 % gesunken. Fast 14 % (122) dieser Beschwerden waren dabei immerhin - ganz oder teilweise - erfolgreich.

Betrachtet man die einzelnen Rechtsgebiete, so ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Aber deutlicher als im letzten Jahr zeichnet sich ab, dass große Veränderungen nicht zu erwarten sind. Insbesondere zeichnen sich derzeit in der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit keine streitanfälligen Massenphänomene ab, so wie wir dies in früheren Zeiten etwa im Asyl- oder Vermögensrecht oder - noch früher - im Numerus Clausus-Recht hatten.

Im Aufenthaltsrecht - dem früheren Ausländerrecht - gibt es einen Eingangsrückgang um 12,6 % (von 76 auf 69 Verfahren), wobei die Zahl der Revisionen noch deutlicher, nämlich um 28,1 % (von 32 auf 23) gesunken ist, ohne dabei aber schon in die Nähe des Tiefstandes von 2007 (17) zu kommen. Im Asylrecht sind die Eingänge deutlich von 127 auf 92, also um 27,5 % gesunken; Entsprechendes gilt für die Zahl der Revisionen, die von 28 Eingängen im Jahr 2008 auf 21 (- 25 %) im Jahr 2009 gefallen ist. Als Folge gesunkener Asylbewerberzahlen überrascht dies nicht. Da die Zahl der Asylbewerber seit letztem Jahr wieder ansteigt, erwarte ich in diesem Bereich eher eine Konsolidierung der Eingänge als ein weiteres Absinken. Durch die verstärkte Europäisierung hat im Übrigen der Komplexitätsgrad sowohl im Aufenthalts- als auch im Asylrecht inzwischen stark zugenommen. Dies wird sich künftig ersichtlich noch verstärken. Denn die Europäische Kommission hat im letzten Oktober - entgegen dem Rat vieler Fachleute - wieder ein Richtlinien-Paket auf den Weg gebracht, das sie zu "letzten Bausteinen" eines einheitlichen europäischen Asylsystems erklärt hat. So soll über Erstanträge künftig überall in der Europäischen Union innerhalb von 6 Monaten entschieden werden. Man darf gespannt sein, ob dies einerseits durchsetzbar ist und andererseits dann auch überall nach rechtsstaatlichen Kriterien durchgeführt werden wird!

Die Eingänge im Vermögensrecht einschließlich des Vermögenszuordnungsrechts, des SED-Unrechtsbereinigungs- und des Treuhandrechts sowie des Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsrechts sind nach einer Stabilisierung der Zahlen im Jahr 2008 im vergangenen Jahr wieder gesunken, und zwar um 19,6 % (von 183 auf 147 Verfahren). Dabei sank insbesondere die Zahl der aufwändigeren Revisionen um 33 % (von 21 auf 14). Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit wird sich dieser Trend sicherlich fortsetzen.

Die Eingänge aus dem öffentlichen Dienstrecht scheinen sich auf einem sehr hohen Niveau zu stabilisieren. Nach einem relativ deutlichen Rückgang der Eingangszahlen im Jahr 2008 - wenngleich auf hohem Niveau - sind in 2009 die Eingänge wieder leicht, nämlich um 7,1 % (von 196 auf 210) angestiegen. Die Unzufriedenheit der Beamten mit den erheblichen Leistungskürzungen der letzten Jahre, die sich auch im derzeitigen Tarifstreit zeigt, wird hier wohl weiterhin für Streitstoff sorgen. Dem entspricht eine erhebliche Steigerung der Eingangszahlen im Wehrdisziplinarsenat, dort haben wir einen Anstieg von 34 auf 53 Verfahren (+ 55,8 %). Auch hier geht es ja nicht selten um so existentielle Fragen wie den Verbleib im Soldatenverhältnis. Demgegenüber sind allerdings die Eingänge im Wehrbeschwerdesenat leicht gesunken (um 6,8 %), so dass Voraussagen für die Zukunft schwierig sind.

Von besonderem Interesse ist weiterhin die Eingangssituation bei den Verfahren, für die das Bundesverwaltungsgericht erst- und letztinstanzlich zuständig ist. Hier geht es zunächst um die Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz. Dies war die Sonderregelung, die nach der Vereinigung eingeführt wurde, um den Aufbau der Verkehrsinfrastruktur in und zu den neuen Bundesländern zu beschleunigen. Diese galt bis Ende 2006, allerdings mit der Folge, dass begonnene Verfahren nach diesem Gesetz fortgeführt werden dürfen. Hier können also auch in Zukunft noch Klagen erstinstanzlich beim Bundesverwaltungsgericht eingehen, was 2009 auch geschehen ist. Im Jahr 2009 kam es auf dieser Grundlage immerhin noch zu weiteren 24 Verfahren (2008: 36).

Das Nachfolgegesetz zum Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz, das Infrastrukturvorhabenplanungsbeschleunigungsgesetz von Dezember 2006 ("Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben") sieht die Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts in erster und letzter Instanz für bestimmte wichtige Infrastrukturprojekte aus ganz Deutschland vor, und zwar für insgesamt 86 genau bezeichnete Planungsvorhaben. Im Hinblick auf eingeholte Auskünfte musste ich 2008 den ersten großen Ansturm auf der Grundlage des neuen Gesetzes für das Jahr 2009 annehmen. Nachdem ich hierzu schon im letzten Jahr habe Entwarnung geben können, bleibt es auch in diesem Jahr dabei. Die Verwaltungsverfahren zu den im Gesetz gelisteten Vorhaben ziehen sich ersichtlich in die Länge - wie ja ohnehin die von Politikern und Planungsbegünstigten beklagte lange Dauer von Infrastrukturvorhaben regelmäßig wenig mit der Dauer der Gerichtsverfahren, aber dafür viel mit der Dauer des zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahrens zu tun hat. Im Jahr 2009 sind nach diesem Gesetz jedenfalls lediglich 16 Verfahren eingegangen, eines mehr als im Vorjahr. Für uns als Gericht ist die Streckung der Eingangszahlen in diesem Bereich von Vorteil. Sie vermindert den Flaschenhalseffekt, von dem schon mein Vorgänger im Amt sprach, und damit die Verfahrensdauer.

Im Luftverkehrsrecht jedenfalls sind auf der Grundlage der alten erstinstanzlichen Zuständigkeit 2009 nur noch wenige Verfahren (3, Vorjahr: 2) eingegangen, darunter aber immerhin zwei, die - ein weiteres Mal - die Flughafenplanung Berlin-Schönefeld betreffen. Dieses Mal ist der Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" von Oktober 2009 im Streit. Nachdem im Januar dieses Jahres immerhin ein Ombudsmann speziell für die Lärmschutzprobleme des Flughafens Schönefeld bestellt wurde, bleibt abzuwarten, ob dies zur Befriedung beiträgt, oder ob hier wiederum so erbittert gestritten wird, wie vor einigen Jahren - zwischen 2006 und 2008 -, als es bei uns um die Gesamtplanung des Flughafens ging. Da sich unter den im Infrastrukturvorhabenplanungsbe-schleunigungsgesetz gelisteten Vorhaben kein Flughafenverfahren befindet, wird das Bundesverwaltungsgericht im Bereich Luftverkehrsrecht künftig nur noch zweitinstanzlich zuständig sein. In diesem Rahmen sind im Jahr 2009 2 Revisionen und 22 Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision ein- gegangen. Unter diesen verbirgt sich unter anderem auch das Verfahren "Ausbau Frankfurter Flughafen", zu dem inzwischen noch 6 weitere Revisionen eingegangen sind und das den zuständigen 4. Senat in diesem und im nächsten Jahr sicherlich noch erheblich beschäftigen wird.

Im Straßen- und Wegerecht, zu dem vor allem die Fernstraßen gehören, sind die erstinstanzlichen Hauptsacheverfahren von 33 auf 29 (- 12,1 %) gesunken, so dass sich der deutliche Rückgang der Eingänge (2008: - 44 %) hier weiter fortgesetzt hat. Auch bei dem Recht der Anlegung von Schienenwegen gingen die erstinstanzlichen Verfahren von 11 auf 5 (- 54,5 %) sehr deutlich zurück. Im Recht des Baues von Wasserstraßen sanken die Eingänge bei schon im Vorjahr niedrigem Eingangsniveau um weitere 2 Verfahren, was dann einen Rückgang von 40 % ausmacht (von 5 auf 3). Wir haben natürlich wieder den Versuch unternommen, prognoserelevante Zahlen dazu einzuholen, welche Infrastrukturvorhaben wohl im Jahr 2010 abgeschlossen sein werden. Würden die erhaltenen Ankündigungen zutreffen, könnte es in diesem Jahr - insbesondere im Bereich der Schienenwege und bei unserer neuen erstinstanzlichen Zuständigkeit, dem Energieleitungsausbaugesetz - zu durchaus hohen Eingangszahlen kommen. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass es auf der Verwaltungsebene noch vielfach zu Verfahrensverzögerungen kommen wird, ist nicht ganz gering, so dass ich hier lieber auf Prognosen verzichte.

b) Trotz der gesunkenen Zahl der Eingänge sind die Erledigungen ebenfalls - um 7,5 % - gesunken. Gleichzeitig ist im letzten Jahr auch die Verfahrensdauer gestiegen. Das ist eine unerfreuliche Entwicklung. So liegt der Durchschnitt der Dauer der Revisionsverfahren nunmehr bei 1 Jahr und 3 Tagen. Das sind 2 Monate und 8 Tage mehr als im Vorjahr (2008: 9 Monate und 25 Tage). Dabei hat sich zwar die Verfahrensdauer der durch Beschluss erledigten Revisionen von 8 Monaten und 15 Tagen auf 6 Monate und 9 Tage reduziert. Die durch Urteil abgeschlossenen Revisionsverfahren verlängerten sich aber auf durchschnittlich 1 Jahr und 26 Tage - von 10 Monaten und 10 Tagen im Jahr 2008. Inzwischen werden also nur noch 48 % der Revisionsverfahren innerhalb eines Jahres entschieden (2008: 67 %). Immerhin konnten fast alle Revisionsverfahren - bis auf 2 - innerhalb von 2 Jahren beendet werden.

Bei den Nichtzulassungsbeschwerden hat sich die Verfahrensdauer hingegen wieder um 9 Tage verkürzt: Sie konnten durchschnittlich in 3 Monaten und 21 Tagen erledigt werden gegenüber exakt 4 Monaten im Vorjahr. Dies entspricht weitgehend der durchschnittlichen Verfahrensdauer in den letzten Jahren (2007: 3 Monate und 27 Tage, 2006: 3 Monate und 10 Tage).

Etwas anders sieht es bei den besonders wichtigen erstinstanzlichen Verfahren aus. Die durchschnittliche Dauer der Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz betrug im Jahr 2009 10 Monate und 17 Tage und hat sich damit - nach einem ja durchaus beträchtlichen Anstieg im Vorjahr - wieder leicht verkürzt (2008: 11 Monate und 19 Tage), eine Verkürzung, der aber eher Zufallscharakter zukommt. Die Verfahren nach dem Infrastrukturvorhabenplanungsbeschleunigungsgesetz dauerten durchschnittlich 1 Jahr 3 Monate und 11 Tage. Die deutliche Verlängerung im Verhältnis zum Vorjahr (7 Monate und 27 Tage) erklärt sich daraus, dass 17 umfangreichere Verfahren, die bereits im Jahr 2007 eingingen, nunmehr in 2009 erledigt werden konnten. Die insgesamt nahezu durchgehende Verlängerung der Verfahrensdauer sehe ich naturgemäß mit Sorge; ich bin aber zuversichtlich, dass sie nicht zum Trend werden wird. Immerhin gibt es nachvollziehbare Erklärungen. Bei den erstinstanzlichen Verfahren war immer klar, dass die Verfahrensdauer im Einzelnen vor allem von der Menge der gleichzeitig zu bearbeitenden Verfahren und der rechtlichen und faktischen (erforderliche Beweisaufnahmen!) Komplexität dieser Verfahren abhängt. Stichwort: Flaschenhalseffekt! Für die Dauer der Revisionsverfahren gilt, was wir schon in den letzten Jahren haben beobachten können. Ihre Komplexität, insbesondere auch durch immer neue europäische Vorschriften und eine entsprechende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, wächst seit Jahren und dies nahezu auf allen Gebieten. Einen weiteren Grund für den Anstieg der Verfahrensdauer sehe ich derzeit in unserer immensen personellen Fluktuation aus Altersgründen. In der Zeit zwischen 2007 und 2009 haben wir immerhin ein Drittel unserer Richterschaft ersetzt, was nicht selten verbunden war mit einer Zeitspanne der Unterbesetzung der Senate. Die neuen Kolleginnen und Kollegen müssen sich zudem in ihnen neue Rechtsgebiete einarbeiten. Da alle hoch motiviert sind, habe ich keinen Zweifel, dass dies gelingt. Ich denke also, dass wir im nächsten Jahr wieder besser dastehen werden - ungeachtet dessen, dass wir im Jahr 2010 wieder fünf neue Kolleginnen und Kollegen erwarten.

2. So viel von meiner Seite zur Statistik und Geschäftsentwicklung! Lassen Sie mich - wie angekündigt - noch die allgemeinen Themen ansprechen.

a) Ich habe zur Jahreswende mit Interesse in den Printmedien gelesen, dass es vor allem die "papierverliebte Justiz" sein soll, die einen schnelleren Fortschritt beim elektronischen Rechtsverkehr hindert. Dies mag an einigen Gerichten so sein. Ich kann dies jedenfalls aus der Erfahrung unseres Gerichts nicht bestätigen und möchte hier vor allem an die Anwaltschaft appellieren, die vorhandenen Möglichkeiten doch auch zu nutzen! Wir bieten bereits seit mehreren Jahren auch Rechtsanwälten die Möglichkeit, ihre Schriftsätze über eine gesicherte Verbindung - also quasi über einen elektronischen Briefkasten - einzureichen. Hiervon machen bis heute aber nur 11 Anwaltsbüros bzw. Einzelanwälte Gebrauch. Dies verwundert übrigens auch deshalb, weil der elektronische Rechtsverkehr für die Anwaltschaft durchaus mit Kosteneinsparungen verbunden wäre - denn wir, das Bundesverwaltungsgericht, wären bei elektronischen Eingängen für alle erforderlichen Papierversionen der kraft Gesetzes ja immer noch maßgeblichen und zu führenden Papierakte verantwortlich. Ich würde mir jedenfalls sehr wünschen, dass die Anwaltschaft unser Angebot ein wenig mehr nutzen würde.

b) Der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien sieht vor, den Ländern die Möglichkeit zu eröffnen, für ihren Bereich die Sozial- mit der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu fusionieren. Ebenso wie mein Kollege vom Bundessozialgericht halte ich hiervon wenig, wobei ich die Frage, ob eine solche Fusion auf Länderebene ohne Grundgesetzänderung möglich ist - was ich, wie manche andere auch, bezweifle - hier nicht weiter erörtern will. Wichtiger ist mir der Hinweis, dass ich dies für den justizpolitisch falschen Weg halte. Auch wenn die Sozialgerichtsbarkeit derzeit unter einer Überlast leidet - die Hartz IV-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die damit verbundene gesetzgeberische Nachbesserung wird zunächst nicht zum Rückgang der Klageflut beitragen -, so ist dies doch noch kein Grund, eine über Jahrzehnte bewährte Spezialisierung der Gerichtsbarkeiten aufzugeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte immer wieder mit entsprechenden Überlasten zu tun. Ich erinnere an die Numerus Clausus- und Kriegsdienstverweigerungsverfahren in den 1970er und 1980er Jahren und an die Zigtausenden von Asylverfahren in den 1990er Jahren oder auch die Vermögensrechtsstreitigkeiten nach der deutschen Einheit. Ich warne jedenfalls davor, unser gegliedertes Justizsy-stem, um das wir im Ausland heftig beneidet werden, tagespolitischen Forderungen zu opfern. Aus meiner Sicht wäre es wichtiger, die Zuständigkeiten eines jeden Gerichtszweiges an dessen Leitbild auszurichten. Verwaltungsgerichte sollten also für alle Streitigkeiten zwischen Bürger und Staat zuständig sein, für die nicht ausdrücklich eine andere öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit zuständig ist. Dies würde insbesondere die Schnittstelle zur Zivilgerichtsbarkeit klären und käme dabei allen Gerichtsbarkeiten zugute.

c) Als Weiteres ein Thema, das im Spätsommer schon einmal durch die Gazetten geisterte: Die ministerielle Einflussnahme auf die Zusammensetzung unserer Wehrdienstsenate. Nach § 80 Abs. 2 der Wehrdisziplinarordnung, einem Bundesgesetz, können bei den Wehrdienstsenaten "nur Richter mitwirken, die vom Bundesministerium der Justiz hierfür bestimmt sind". In der Praxis wird dies so gehandhabt, dass das Präsidium dieses Gerichts - also unser gewähltes Selbstverwaltungsorgan - einen Richter oder eine Richterin für die Wehrdienstsenate in Aussicht nimmt und dies dem Bundesministerium der Justiz mitteilt. Bevor das Bundesministerium der Justiz sein gesetzliches Bestimmungsrecht ausübt, bittet es - auf der Grundlage einer regierungsinternen Vereinbarung aus dem Jahr 1970 - das Bundesministerium der Verteidigung um Zustimmung. Wird diese Zustimmung versagt - was im letzten Sommer (erstmals) der Fall war -, so verweigert das BMJ die entsprechende Bestimmung.

Ich glaube, das Problem, das wir hiermit haben, liegt auf der Hand. Letztlich handelt es sich bei diesem Bestimmungsrecht, insbesondere in Verbindung mit der Beteiligung desjenigen Ministeriums, welches an den Ergebnissen der Rechtsprechung der Wehrdienstsenate ein genuines Interesse hat, um ein Relikt aus einer vergangenen Zeit. Man stelle sich nur vor, der Bundesinnenminister wollte bei der Bestimmung der Mitglieder der Senate mitreden, die für Beamtenrecht oder Personalvertretungsrecht zuständig sind. Die Besetzung der Wehrdienstsenate unter Beteiligung des Verteidigungsministeriums ist dem durchaus vergleichbar. Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass sich inzwischen alle Richtervereinigungen sowie die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberverwaltungsgerichte - und nicht zuletzt auch die neue Bundesjustizministerin vor ihrer Berufung in das Bundeskabinett - öffentlich für eine Rechtsänderung eingesetzt haben. Es gilt, auch bei den Wehrdienstsenaten, die normalen Regeln der Richterzuordnung - nämlich ausschließlich durch das von den Richtern gewählte Präsidium - durchzusetzen. Ich kann nur hoffen, dass diese Legislaturperiode dazu genutzt werden wird und bis dahin kein weiterer Streitfall eintritt.

3. Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Sie wissen, unser Gerichtsgebäude zieht die Besucherscharen magisch an. Dem werden wir in diesem Jahr wieder durch einen "Tag der offenen Tür" Rechnung tragen: Er soll am 28. August stattfinden. Wir freuen uns schon darauf!

Dieses Haus hat aber nicht nur sich selbst, sondern auch einiges an Nutzungsgeschichte zu bieten. Deshalb hatte schon mein Vorgänger, Herr Dr. Hien, das Projekt eines Museumsraumes auf den Weg gebracht. Inzwischen hat dieses kleine Museum seine im Wesentlichen endgültige Ausbaustufe erreicht. Quasi als "Schlussstein" können wir heute zwei Medienstationen in Betrieb nehmen. Diese zeigen weiteres Bildmaterial zur Entstehungsgeschichte des Hauses einschließlich etlicher Postkartenansichten. Darüber hinaus ist es uns mit externer Hilfe gelungen, zwei unserer alten Handschriften in Teilen zu digitalisieren und für ein breiteres Publikum damit "begreifbarer" zu machen. Außerdem zeigen wir - und lassen vorlesen - Teile von Briefen, die die Reichsgerichtspräsidentengattin Gutbrod Anfang des letzten Jahrhunderts an ihre schwäbische Verwandtschaft schrieb und die deutlich machen, dass der damalige große Privattrakt des Reichsgerichtspräsidenten in diesem Hause der dazu gehörigen Hausfrau doch vor allem "Müh' und Plag'" bereitet hat.

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