Die Wahl Berlins als Sitz des Bundesverwaltungsgerichts war keineswegs selbstverständlich. Sie war vielmehr im Gesetzgebungsverfahren mit Blick auf die vom übrigen Bundesgebiet isolierte Lage Berlins und seine stets gefährdeten Transitverbindungen hart umkämpft. Frankfurt am Main und Hamburg waren ernsthafte Konkurrenten, die entsprechenden Anträge scheiterten jedoch.
Für den Bundesgesetzgeber war die Entscheidung, das Bundesverwaltungsgericht als Teil der "Bundespräsenz" in Berlin zu errichten, zugleich ein politisch gewolltes Zeichen für die Einbindung des Westteils der Stadt in die Bundesrepublik Deutschland.
Am 8. Juni 1953 wurde das Bundesverwaltungsgericht im Gebäude des ehemaligen Preußischen Oberverwaltungsgerichts feierlich eröffnet. Der aus diesem Anlass in sein neues Amt eingeführte erste Präsident des Bundesverwaltungsgerichts, Ludwig Frege (1884 - 1964), war selbst noch Richter am Preußischen Oberverwaltungsgericht gewesen. In seiner Eröffnungsansprache erklärte er, das Bundesverwaltungsgericht gehöre als "Symbol demokratischer Freiheit" nach Berlin und damit in die Stadt, in der "die Freiheit am stärksten bedrängt und am heißesten verteidigt" werde.