Bundesverwaltungsgericht

Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 9/2010 17.02.2010

Geschäftslage des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009

I. Allgemeiner Überblick

Die Zahl der Verfahrenseingänge beim Bundesverwaltungsgericht ist im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr weitgehend konstant geblieben. Es sind im vergangenen Geschäftsjahr insgesamt 1 698 Verfahren anhängig gemacht worden. Das entspricht zwar einem Rückgang von 3% gegenüber dem Jahr 2008. Die absolute Zahl von 54 Verfahren liegt aber bei zehn Revisions- und zwei Wehrdienstsenaten im Bereich einer normalen Schwankungsbreite. Der markante Rückgang der Eingänge im Jahr 2008 (- 16,6%) hat sich damit nicht fortgesetzt.

Auch die Zahl der am Jahresende noch anhängigen Verfahren ist um 1,4 % leicht gesunken (Jahr 2009: 762; Jahr 2008: 773).

Im Einzelnen lassen sich die Geschäftsbelastung und die Erledigungszahlen der letzten fünf Jahre aus der folgenden vergleichenden Übersicht ablesen:

Jahr Eingänge Erledigungen Anhängig am
Jahresende
2005 1.899 1.944 746
2006 2.147 2.030 864
2007 2.102 2.097 870
2008 1.752 1.848 773
2009 1.698 1.709 762

II. Verfahrensdauer

1. Revisionsverfahren

Die Dauer der Revisionsverfahren ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen: Die durch Urteil entschiedenen Verfahren waren im Durchschnitt 12 Monate und 26 Tage anhängig (Jahr 2008: 10 Monate und 10 Tage). Die Verfahrensdauer der Revisionen insgesamt betrug durchschnittlich 12 Monate 3 Tage (Jahr 2008: 9 Monate und 25 Tage).

Die durchschnittliche Gesamtdauer der durch Urteil entschiedenen Revisionsverfahren betrug in den letzten fünf Jahren:

Jahr Verfahrensdauer
(Revisionsverfahren durch Urteil erledigt)
2005 11 Monate 16 Tage
2006 10 Monate 24 Tage
2007 10 Monate 27 Tage
2008 10 Monate 10 Tage
2009 12 Monate

26 Tage

2. Beschwerdeverfahren

Die Dauer der Beschwerdeverfahren hat sich im Jahr 2009 gegenüber dem Vorjahr verkürzt: Durchschnittlich waren sie in 3 Monaten und 21 Tagen erledigt (Jahr 2008: 4 Monate). Rund die Hälfte (49,4%; Jahr 2008: 47,3%) der Beschwerdeverfahren war - gerechnet ab Eingang beim Bundesverwaltungsgericht - innerhalb von 3 Monaten und 76,8% (Jahr 2008: 75%) waren innerhalb von 6 Monaten beendet.

III. Planungsverfahren

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts für Planungsverfahren richtet sich sowohl nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz (VerkPBG) als auch nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (IPBeschlG). Letzteres hat das VerkPBG zwar abgelöst; wegen der Übergangsregelung, die vorsieht, dass bereits eingeleitete Verfahren nach dem alten Recht fortgeführt werden, werden uns aber auch in Zukunft noch Verfahren nach dem VerkPBG erreichen.

Das neue Recht macht sich insoweit in unseren Eingängen bemerkbar, als die Zahl der Verfahren nach dem VerkPBG mit 24 gegenüber 36 im Jahr 2008 deutlich gesunken, die Zahl der Verfahren nach dem IPBeschlG mit 16 gegenüber 15 im Jahr 2008 aber konstant bzw. leicht steigend ist.

Die Zahl der Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist gesunken (Jahr 2009: 10; Jahr 2008: 18).

1. Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz

Von den aufgrund des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes in die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts fallenden Streitsachen sind im Jahr 2009 insgesamt 45 Verfahren erledigt worden. Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug 10 Monate und 17 Tage und ist damit gegenüber dem Jahr 2008 (10 Monate und 19 Tage) konstant.

Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss und Urteil entschiedenen Verfahren (mit Ausnahme der Eilverfahren) ist in der folgenden Übersicht vergleichend dargestellt:

Jahr Verfahrensdauer
(Verfahren nach dem Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz durch Beschluss/Urteil erledigt)
2005 7 Monate 5 Tage
2006 5 Monate 6 Tage
2007 6 Monate 22 Tage
2008 10 Monate 19 Tage
2009 10 Monate 17 Tage
2. Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben

Von den insgesamt 86 Projekten, für die das Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts vorsieht, sind - nachdem im Jahr 2007 bereits sieben Straßenbauvorhaben und zwei Schienenausbaustrecken und im Jahr 2008 ein Wasserstraßenprojekt, zwei Schienenwegeprojekte und sechs Bundesfernstraßenprojekte angegriffen worden waren - im Jahr 2009 weitere neun Projekte beklagt worden: zwei aus dem Bereich der Wasserstraßen, zwei aus dem Bereich der Schienenwege und fünf Bundesfernstraßenprojekte. Insgesamt sind damit 27 der 86 Projekte beim Bundesverwaltungsgericht zur Überprüfung gestellt.

Die durchschnittliche Dauer der durch Beschluss oder Urteil erledigten Verfahren nach dem IPBeschlG betrug 2009 15 Monate und 11 Tage.

Jahr Verfahrensdauer
(Verfahren nach dem Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben durch Beschluss / Urteil erledigt)
2007 2 Monate 6 Tage
2008 7 Monate 27 Tage
2009 15 Monate 11 Tage

IV. Übersicht über die Geschäftszahlen

Im Einzelnen weist die Statistik für das Jahr 2009 im Vergleich zu den Vorjahren folgende Geschäftszahlen aus:

2009 2008 2007 2006 2005 2004
Revisionssenate
Anhängige Sachen zu Jahresbeginn 710 810 789 671 738 760
Eingänge 1548 1.612 2.009 2.014 1.769 2.070
Erledigungen 1577 1.712 1.987 1.897 1.837 2.080
Anhängige Sachen am Jahresende 681 710 811 788 670 732

Disziplinarsenate
Anhängige Sachen zu Jahresbeginn 2 5 10 21 21 21
Eingänge 2 4 6 18 29 24
Erledigungen 4 7 11 29 22 31
Anhängige Sachen am Jahresende 0 2 5 10 21 14

Wehrdienstsenate
Anhängige Sachen zu Jahresbeginn 61 54 66 55 39 39
Eingänge 148 136 87 115 101 118
Erledigungen 128 129 99 104 85 118
Anhängige Sachen am Jahresende 81 61 54 66 55 39

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