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BVerwG 7 C 20.08 - Urteil |
26.11.2009 |
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Abhol- und Bereitstellungspflicht; Verursacherprinzip; Herstellerverantwortung; Finanzierungsverantwortung; Entsorgungsträger, öffentlich-rechtlicher; Elektro- und Elektronik-Altgerät, Neu-Altgerät, Alt-Altgerät; Sammelgruppe; Gerätekategorie; Geräteart; Rechtsbegriff, unbestimmter; Rechtmäßigkeitsprüfung, eingeschränkte; Rücknahmesystem, kollektives, individuelles; Kostenlast, gedeckelte; Gemeinsame Stelle; Regelsetzung, interne; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; zuständige Behörde; Beleihung; Abholalgorithmus; Vollzugsmangel; Verwaltungsökonomie; Beurteilungsspielraum.; Entscheidung eingestellt am: 22.02.2010 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
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| Nr. 80/2009 | BVerwG 7 C 20.08 | 26.11.2009 |
Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten müssen auch fremde Altgeräte auf eigene Kosten entsorgen | ||
BVerwG 7 C 20.08 (VGH München 20 BV 07.2359) |
26.11.2009 | 10:00 |
Polytron-Vertrieb GmbH Broadband Systems – RA Ladenburger, Neifeind, Schmücker u.a., Pforzheim – ./. Stiftung Elektro-Altgeräte Register – RA Freshfields, Bruckhaus und Deringer, Köln
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