Ludwig Hoffmann (1852-1932) und Peter Dybwad (1859-1921), zwei junge, bis dahin unbekannte Architekten setzten sich 1884/85 in einem Wettbewerb zur Errichtung des Reichsgerichtsgebäudes durch. Nach gründlicher Überarbeitung des ursprünglichen Plans, die insbesondere die Kuppel und den Portikus erfasste, wurden die Architekten mit der Bauausführung beauftragt, die sich von der Grundsteinlegung am 31. Oktober 1888 bis zur feierlichen Schlusssteinlegung am 26. Oktober 1895 erstreckte. Die Baukosten betrugen 5,9 Millionen Mark. Das in den Formen des späten Historismus errichtete Gebäude knüpft an italienische Renaissancebauten sowie Bauten des französischen Barock an.
Das Gebäude besitzt einen rechteckigen Grundriss mit den Außenmaßen 126 x 76 m und umschließt zwei Innenhöfe, die durch einen mächtigen Querriegel voneinander getrennt sind. Über diesem erhebt sich ein quadratischer Turmbau. Er geht über in eine hohe Außenkuppel, die von einer Laterne mit einer »Die Wahrheit« darstellenden Skulptur bekrönt ist. Die Fassaden der Außenfronten sind durchgängig zweigeschossig gestaltet; sie weisen jeweils einen Mittelrisalit auf. Er kennzeichnet auf der Eingangs- und Schauseite im Osten den Bereich des Großen Sitzungssaals; ihm vorgelagert ist ein sechssäuliger Portikus mit einer die Funktionen "guter Justiz" versinnbildlichenden Reliefgruppe im aufgesetzten Giebelfeld.
Auf der gegenüberliegenden Westseite zeigt der Mittelrisalit die Lage der jeweils drei Sitzungssäle im ersten und zweiten Hauptgeschoss an. Der Mittelbau der Südfassade wird bestimmt vom ehemaligen Festsaal der Präsidentenwohnung. Er dient heute als Versammlungsraum des Gerichts und ist nach einer umfassenden Restaurierung in seiner ursprünglichen Schönheit wieder erstanden. Der Risalit der Nordseite hebt die Lage von Bibliothek und Lesesaal hervor. Er wird bekrönt von Skulpturen, die große Gestalten der deutschen Rechtsgeschichte darstellen (von Ost nach West: Eike von Repgow; Schwarzenberg, Moser, Suarez, Feuerbach und Savigny).
Hat der Besucher den Portikus und das daran anschließende Vestibül mit der Besucherschleuse durchschritten, tritt er in eine große Halle mit einer von Tonnengewölben getragenen Kuppel ein, die bis zu einer Höhe von 23,50 Meter aufsteigt. An der Südseite dieser Halle befindet sich ein dreiläufiges Treppenhaus, das von der Hallenebene in die Emporen und Umgänge des zweiten Hauptgeschosses führt.
Von den im westlichen Umgang anschließenden drei Sitzungssälen, denen im zweiten Hauptgeschoss drei weitere Sitzungssäle entsprechen, sind zwei in ihrer überkommenen historischen Fassung wiederhergestellt worden. Ein weiterer historischer und in seinen Originalzustand versetzter Sitzungssaal befindet sich im zweiten Hauptgeschoss. Die drei in ihrer ursprünglichen Ausgestaltung nicht mehr erlebbaren Sitzungssäle - einer im ersten und zwei im zweiten Hauptgeschoss - sind modern eingerichtet, folgen aber nach Raumgestaltung und Aufbau den historischen Vorbildern.
Der Große Sitzungssaal im Osten des zweiten Hauptgeschosses ist vollständig restauriert worden und entfaltet damit wieder seine alte architektonische Pracht. Seine Ikonographie ist gewissermaßen eine kurze Rekapitulation der bundesstaatlichen Verhältnisse im 1871 gegründeten Deutschen Kaiserreich. Die in den Fenstern dargestellten Wappen bezeichnen die Städte, die im Jahre 1895 Sitz eines Oberlandesgerichts waren.
Das ursprünglich viergeschossige Gebäude (Erdgeschoss, zwei Hauptgeschosse und ein Mezzaningeschoss) musste, um dem Raumbedarf des Bundesverwaltungsgerichts zu genügen, um ein weiteres Geschoss aufgestockt werden. Es ist auf allen vier Gebäudeseiten in Leichtbauweise erstanden und so weit zurückversetzt worden, dass die Aufbauten durch die davor stehende Dachbalustrade für den sich dem Gebäude nähernden Betrachter unsichtbar bleiben.
Die Gesamtbaukosten für Umbau und Restaurierung des Gebäudes betrugen
65.500.000 und blieben damit unter dem festgesetzen Kostenrahmen von
69.000.000.