die Sachen aus den Gebieten
1. des Ausländerrechts, soweit nicht dem 10. R-Senat zugewiesen (vgl. dort Nr. 2),
2. des Entschädigungsrechts nach Art. 8 des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, soweit sich die Klage gegen den Bund richtet.
die Sachen aus den Gebieten
des Rechts des öffentlichen Dienstes einschließlich des Beamtendisziplinarrechts und des Dienstrechts der Soldaten sowie des Rechts der Wehrpflichtigen und der Zivildienstpflichtigen, soweit nicht dem 5. R-Senat, dem 6. R-Senat oder dem D-Senat zugewiesen;
Zugeordnet
die Sachen aus den Gebieten
die Sachen aus den Gebieten
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