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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 1 WB 48.07 - Beschluss

26.05.2009 PDF-Download Bestellen

Öffentlichkeit der Verhandlung; Vorbehalt des Gesetzes; Wesentlichkeitstheorie; dienstliche Beurteilung; Beurteilungsbestimmungen; Bewertung der Aufgabenerfüllung auf dem Dienstposten; Richtwerte; Vergleichsgruppe; Abstimmungsgespräch.

Entscheidung eingestellt am: 04.09.2009

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 33/2009

BVerwG 1 WB 48.07

26.05.2009

Neues Beurteilungssystem der Bundeswehr rechtswidrig

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Termin

Termin

BVerwG 1 WB 48.07

26.05.2009 09:30

K.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat zum Januar 2007 neue Verwaltungsvorschriften über die dienstlichen Beurteilungen der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erlassen. Ziel der Neuregelung ist unter anderem, die inflationäre Vergabe guter Wertungen, die sich unter den bisherigen Beurteilungsbestimmungen eingestellt hat, einzudämmen. Ein wesentliches Mittel hierzu ist die Vorgabe verbindlicher Richtwerte bei der Bewertung der Leistungen des Soldaten auf dem/den im Beurteilungszeitraum wahrgenommenen Dienstposten. Durch einen Abstimmungsprozess zwischen den Vorgesetzten soll sichergestellt werden, dass die Richtwertvorgaben grundsätzlich auf jeder militärischen Ebene (Kompanie, Bataillon usw.), spätestens jedoch auf der Ebene des für den jeweiligen Bereich zuständigen Inspekteurs eingehalten werden.

Der Antragsteller des vorliegenden Verfahrens ist Berufssoldat im Dienstgrad eines Oberstleutnants. Er wendet sich gegen seine zum Stichtag 30. September 2007 erstmals nach den neuen Bestimmungen erstellte planmäßige Beurteilung, die erkennbar schlechter ausgefallen ist als seine vorangegangene Beurteilung nach den bisherigen Bestimmungen. Der Antragsteller führt diese Verschlechterung in der Beurteilung nicht auf schlechtere Leistungen, sondern auf Mängel des neuen Beurteilungssystems zurück, dessen strukturelle und rechnerische Zwänge eine gerechte Würdigung der einzelnen Persönlichkeit und der dienstlichen Eignung und Leistung verhinderten.

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