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BVerwG 6 C 22.08 - Urteil |
27.01.2010 |
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Zugang; Teilnehmeranschluss; Teilnehmeranschlussleitung; Kollokation; Hauptverteiler; Kabelverzweiger; Kabelkanal; Glasfaser; Regulierungsermessen; Abwägung; Nutzung konkurrierender Einrichtungen; verfügbare Kapazität; Eigentum; Anfangsinvestitionen des Eigentümers; Investitionsrisiken; Entgeltgenehmigung; Teilbarkeit.; Entscheidung eingestellt am: 30.03.2010 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
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| Nr. 4/2010 | BVerwG 6 C 22.08 | 27.01.2010 |
Regulierung beim VDSL-Ausbau | ||
BVerwG 6 C 22.08 (VG Köln 21 K 2701/07) |
27.01.2010 | 10:00 |
Deutsche Telekom AG – RA Redeker, Sellner, Dahs u.a., Bonn – ./. Bundesrepublik Deutschland – RA Baker und McKenzie LLP, Frankfurt a.M.
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