Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

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BVerwG 9 A 5.02 - Urteil

25.09.2002 PDF-Download Bestellen

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Beklagten für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 101 Marienfelder Allee zwischen der Landesgrenze Berlin/Brandenburg und dem Diedersdorfer Weg.

Entscheidung eingestellt am: 07.02.2003

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 35/2002

BVerwG 9 A 5.02 und 10.02

25.09.2002

Klagen gegen den Ausbau der Bundesstraße 101 in Berlin-Marienfelde und gegen die Ortsumgehung Jüterbog abgewiesen

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Termin

Termin

BVerwG 9 A 5.02

25.09.2002 10:30

Eheleute N. – RA Neumann, Berlin – ./. Land Berlin
– Prof.Dr. Ronellenfitsch, Mannheim – Die Kläger wenden
sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des beklagten Landes
Berlin für den vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße B 101 –
Marienfelder Allee – zwischen der Landesgrenze
Berlin/Brandenburg und dem Diedersdorfer Weg. Sie halten den
geplanten Ausbau für nicht erforderlich, weil die vom Beklagten
prognostizierte Verkehrsbelastung unzutreffend sei. Der geplante
Ausbau führe zu unzumutbaren Lärmbelastungen und zu einer
Wertminderung ihres Grundstücks. Die Variante des Ausbaus des
Diedersdorfer Wegs sei abwägungsfehlerhaft verworfen worden. Das
beklagte Land hält den Ausbau nach wie vor für geboten, den
festgesetzten passiven Schallschutz für ausreichend und die
gewählte Trasse für vorzugswürdig, weil die Variante des Ausbaus
des Diedersdorfer Wegs zu einer stärkeren Beeinträchtigung von
Natur und Landschaft führen würde. Das Bundesverwaltungsgericht
entscheidet über die Klage in erster und letzter Instanz.

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