Der Verein wurde im Januar 2004 von Richtern des Bundesverwaltungsgerichts gegründet. Er ist als gemeinnützig anerkannt und selbstlos tätig. Der Vorstand arbeitet ehrenamtlich.
Mitglied kann jede natürliche Person und jede Vereinigung werden. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Jahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 30 Euro. Der Beitrag von Vereinigungen (juristischen Personen) wird im Einzelfall vereinbart. Der Mitgliedsbeitrag dient der Förderung der vom Verein veranstalteten Konzerte, Vorträge und Kunstausstellungen.
Ein Beirat berät und unterstützt den Vorstand bei Planung und Vorbereitung der Veranstaltungen. Die Beiratsmitglieder werden vom Vorstand berufen.
Der Verein lebt vom altruistischen Einsatz seiner Mitglieder und seiner Organe. Seine Ziele lassen sich nur mit aktiver Hilfe und wirtschaftlicher Förderung realisieren. Spenden von natürlichen und juristischen Personen sind steuerlich absetzbar und stets willkommen.
