Verneint das Oberverwaltungsgericht diese Voraussetzungen, so kann die unterlegene Partei hiergegen Beschwerde mit dem Antrag einlegen, die Revision zuzulassen. Über die Beschwerde entscheidet - wenn das Oberverwaltungsgericht seine Ansicht nicht ändert - das Bundesverwaltungsgericht.
Das ist etwa für den Bau von Bundes- und Landesstraßen, von Flugplätzen oder in anderen raumbedeutsamen Projekten der Fall.
Betroffene können den Beschluss im gerichtlichen Verfahren auf
Rechtsfehler überprüfen lassen.
(§ 74 VwVfG)
Nach Ablauf der Probezeit können sie zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.
Voraussetzung ist außerdem, dass der beabsichtigte Antrag hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Darüber entscheidet das jeweils zuständige Gericht. Es kann auch Ratenzahlung anordnen.