Bundesverwaltungsgericht

Präsidium

Das Präsidium ist ein im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ richterlicher Selbstverwaltung. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts. Es bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Diese Anordnungen sind vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer zu treffen (§ 21 e Abs. 1 Sätze 1 und 2 GVG).

Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts besteht aus der Präsidentin und acht von den Mitgliedern des Gerichts gewählten Richterinnen und Richtern (§ 21 a Abs. 2 Nr. 2 GVG).

Die Mitglieder des Präsidiums:
  • Präsidentin Eckertz-Höfer
  • RiBVerwG Dr. Bier
  • RiBVerwG Dr. Gatz
  • Ri'inBVerwG Dr. von Heimburg
  • VRiBVerwG Kley
  • RiBVerwG Krauß
  • RiBVerwG Dr. Nolte
  • Ri'inBVerwG Stengelhofen
  • Ri'inBVerwG Thomsen

Präsidialrat

Der Präsidialrat ist, wie bereits ausgeführt, ein Organ zur Beteiligung der Richterschaft bei der Wahl einer Richterin bzw. eines Richters oder der Ernennung einer Richterin bzw. eines Richters zur Vorsitzenden bzw. zum Vorsitzenden, zur Vizepräsidentin bzw. zum Vizepräsidenten oder zur Präsidentin bzw. zum Präsidenten des Gerichts.

Ihm gehören der die Präsidentin als Vorsitzende, ihr ständiger Vertreter, ein vom Präsidium aus seiner Mitte gewähltes Mitglied und zwei weitere Mitglieder an, die von den Richtern zu wählen sind.

Derzeit setzt sich der Präsidialrat aus folgenden Richterinnen und Richtern zusammen:

  • Präsidentin Eckertz-Höfer
  • Vorsitzender Richter Sailer (§ 54 Abs. 1 Satz 4 DRiG)
  • Vorsitzender Richter Dr. Bier (Vertreter: Richter Dr. Gatz)
  • Richter Maidowski
  • Richter Prof. Dr. Kraft

(Vertreter: Vorsitzender Richter Vormeier, Richterin Dr. Bumke)


Richterrat

Der Richterrat ist an den allgemeinen und sozialen Angelegenheiten der Richterinnen und Richter zu beteiligen und hat insbesondere deren Belange gegenüber der Gerichtsverwaltung zu vertreten.

Mit dem Personalrat der übrigen Bediensteten des Gerichts hat er in gemeinsamen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.

Der Richterrat setzt sich aus insgesamt drei Richterinnen und Richtern zusammen, die von den Richterinnen und Richtern auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden.

Derzeit ist der Richterrat mit folgenden Richterinnen und Richtern besetzt:

  • Richter Petz
  • Richterin Dr. Eppelt
  • Richter Domgörgen

Vertreter/in:

  • Vorsitzender Richter Neumann
  • Richterin Dr. Bumke
  • Richter Prof. Dr. Kraft
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