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BVerwG 5 C 34.06 - Urteil |
26.10.2007 |
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Bestellen |
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Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Beklagten, im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten eines Integrationshelfers für den Besuch einer integrativ unterrichtenden Mittelschule im Schuljahr 2001/2002 ab dem 9. August 2001 zu übernehmen. Entscheidung eingestellt am: 14.03.2008 |
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| Nr. 68/2007 | BVerwG 5 C 34.06, BVerwG 5 C 35.06 | 26.10.2007 |
Sozialhilfe zur Ermöglichung der Teilnahme geistig behinderter Kinder am integrativen Schulunterricht | ||
BVerwG 5 C 35.06 (OVG Bautzen 4 B 131/05) |
26.10.2007 | 10:00 |
W. RA von Heereman, Dresden ./. Stadt Chemnitz
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BVerwG 5 C 34.06 (OVG Bautzen 4 B 188/05) |
26.10.2007 | 10:00 |
M. RA von Heereman, Dresden ./. Stadt Chemnitz
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