Seit dem Jahr 1895 diente das Gebäude dem am 1. Oktober 1879
errichteten Reichsgericht, dem obersten Gerichtshof des Deutschen
Reichs auf dem Gebiet des Zivil- und des Strafrechts.
Dem Reichsgericht angegliedert waren unter anderem der
Reichsdisziplinarhof und der Ehrengerichtshof für die
Rechtsanwälte sowie in der Zeit der Weimarer Republik der
Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich und das
Reichsarbeitsgericht.
Der Reichsgerichtsbau war ferner Sitz der Reichsanwaltschaft, der
obersten Anklagebehörde.