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Entscheidung

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BVerwG 9 A 20.05 - Urteil

17.01.2007 PDF-Download Bestellen

Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter Naturschutzverein; Verbandsklage; Fehlerheilung; ergänzendes Verfahren; Planrechtfertigung; Naturschutzbelange; europäisches Naturschutzrecht; strenges Schutzregime; FFH-Gebietsschutz; ...

Entscheidung eingestellt am: 08.05.2007

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 2/2007

BVerwG 9 A 20.05

17.01.2007

Weiterbau der Westumfahrung Halle durch Verbandsklage gestoppt

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Termin

Termin

BVerwG 9 A 20.05

17.01.2007 09:30

NABU Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – RA Kremer, Berlin – ./. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Termin zur Verkündung einer Entscheidung

Informationen zum Gegenstand des Verfahrens:
Ein anerkannter Naturschutzverband in Sachsen-Anhalt wendet sich im Wege der Verbandsklage gegen die Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle) zwischen der Anschlussstelle Halle-Neustadt und dem Autobahndreieck Halle-Nord. Die geplante Autobahntrasse soll zwischen zwei Teilbereichen eines nach europäischem Gemeinschaftsrecht zu schützenden FFH-Gebiets hindurchführen und ein weiteres FFH-Gebiet auf einer Länge von 640 m durchqueren. Der Verband rügt, dass im Planfeststellungsbeschluss verkannt worden sei, wie erheblich diese FFH-Gebiete beeinträchtigt würden. Außerdem gefährde der Bau der Autobahn die vorhandenen Fledermausbestände. Die im Vorhaben verfolgten Ziele könnten auch mit einer Alternativtrasse erreicht werden.

Termin

Termin

BVerwG 9 A 20.05

20.12.2006 10:00

NABU Naturschutzbund Deutschland e.V., Landesverband Sachsen-Anhalt e.V. – RA Kremer, Berlin – ./. Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt

Ein anerkannter Naturschutzverband in Sachsen-Anhalt wendet sich im Wege der Verbandsklage gegen die Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 143 (Westumfahrung Halle) zwischen der Anschlussstelle Halle-Neustadt und dem Autobahndreieck Halle-Nord. Die geplante Autobahntrasse soll zwischen zwei Teilbereichen eines nach europäischem Gemeinschaftsrecht zu schützenden FFH-Gebiets hindurchführen und ein weiteres FFH-Gebiet auf einer Länge von 640 m durchqueren. Der Verband rügt, dass im Planfeststellungsbeschluss verkannt worden sei, wie erheblich diese FFH-Gebiete beeinträchtigt würden. Außerdem gefährde der Bau der Autobahn die vorhandenen Fledermausbestände. Die im Vorhaben verfolgten Ziele könnten auch mit einer Alternativtrasse erreicht werden.

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