In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Februar 2010
durch die Richterin am Bundesverwaltungsgericht Schipper
als Berichterstatterin gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Die ... AG, vertreten durch den Vorstand,
..., 60486 ..., wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann.
| Schipper |