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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 9 A 3.06 - Urteil

12.03.2008 PDF-Download Bestellen

Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter Naturschutzverein; Altanerkennung; Klagebefugnis; Zweitklageverbot; Rechtskraft; ergänzendes Verfahren; Heilung; FFH-Gesamtbetrachtung; Plan; Linienbestimmung; Akteneinsicht; ...

Entscheidung eingestellt am: 08.09.2008

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 14/2008

BVerwG 9 A 3.06

12.03.2008

Klage gegen den Bau der A 44 durch ein FFH-Gebiet bei Hessisch Lichtenau im Wesentlichen erfolglos

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Termin

Termin

BVerwG 9 A 3.06

27.02.2008 10:00

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – RA Riethmüller und Dr. Wagner, Augsburg - ./. Land Hessen – RA Prof. Dr. Bernhard Stüer und Dr. Eva-Maria Ehe-brecht-Stüer, Münster

Ein anerkannter Naturschutzverein klagt gegen einen Ergänzungs-Planfeststellungsbeschluss für den Neubau eines Abschnitts der Autobahn A 44 (Kassel – Herleshausen) bei Hessisch Lichtenau. Dort schneidet die Trasse das Lichtenauer Hochland, das von der Europäischen Kommission nach der Habitatrichtlinie in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung aufgenommen worden ist. Eine Klage des Vereins gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hatte im Jahr 2002 Erfolg. Nach Durchführung eines ergänzenden Verfahrens hat die Planfeststellungsbehörde in dem nunmehr ergangenen Ergänzungsbeschluss an der Trasse festgehalten, aber im Interesse des Gebietsschutzes Änderungen der Planung verfügt.

Hinweis:

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Donnerstag, dem 28. Februar 2008, 09:00 Uhr fortgesetzt.

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