Das Präsidium ist ein im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenes Organ richterlicher Selbstverwaltung. Seine Aufgabe besteht im Wesentlichen in der Beschlussfassung über den Geschäftsverteilungsplan des Gerichts. Es bestimmt die Besetzung der Spruchkörper, regelt die Vertretung und verteilt die Geschäfte. Diese Anordnungen sind vor dem Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer zu treffen (§ 21 e Abs. 1 Sätze 1 und 2 GVG).
Das Präsidium des Bundesverwaltungsgerichts besteht aus der Präsidentin und acht von den Mitgliedern des Gerichts gewählten Richterinnen und Richtern (§ 21 a Abs. 2 Nr. 2 GVG).
Ihm gehören der die Präsidentin als Vorsitzende, ihr ständiger Vertreter, ein vom Präsidium aus seiner Mitte gewähltes Mitglied und zwei weitere Mitglieder an, die von den Richtern zu wählen sind.
Derzeit setzt sich der Präsidialrat aus folgenden Richterinnen und Richtern zusammen:
(Vertreter: Vorsitzender Richter Vormeier, Richterin Dr. Bumke)
Mit dem Personalrat der übrigen Bediensteten des Gerichts hat er in gemeinsamen Angelegenheiten zusammenzuarbeiten.
Der Richterrat setzt sich aus insgesamt drei Richterinnen und Richtern zusammen, die von den Richterinnen und Richtern auf die Dauer von vier Jahren gewählt werden.
Derzeit ist der Richterrat mit folgenden Richterinnen und Richtern besetzt:
Vertreter/in: