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BVerwG 3 C 25.10 - Urteil |
25.08.2011 |
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EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis; ausländische Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis-Verordnung; Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen; Anerkennung von Führerscheinen; Gemeinschaftsrecht; Unionsrecht; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Wohnsitzerfordernis; Ungültigkeit; Unwirksamkeit; schutzwürdiges Vertrauen; Rückwirkung; Rückwirkungsverbot; Einzelfallentscheidung; Missbrauch; Umgehung; Führerscheintourismus.; Entscheidung eingestellt am: 04.11.2011 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
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| Nr. 70/2011 | BVerwG 3 C 25.10; BVerwG 3 C 28.10; 3 C 9.11 | 25.08.2011 |
Automatische Nichtgeltung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis im Inland bei Verstoß gegen das gemeinschaftsrechtliche Wohnsitzerfordernis oder bei Erteilung während einer noch laufenden Sperrfrist | ||
BVerwG 3 C 25.10 (VGH München 11 BV 10.67; VG Augsburg Au 7 K 09.816); BVerwG 3 C 28.10 (OVG Saarlouis 1 A 185/10; VG Saarlouis 10 K 1528/09) ; BVerwG 3 C 9.11 (OVG Koblenz 10 A 10411/10; VG Mainz 3 K 1216/09.MZ) |
25.08.2011 | 13:15 |
N. – RA Detlef Krause, Chemnitz – ./. Freistaat Bayern
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