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Entscheidung

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BVerwG 1 C 14.05 - Urteil

27.06.2006 PDF-Download Bestellen

Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis; Abschiebungsverbot; Unmöglichkeit der Abschiebung (hier: in den Irak); Abschiebestopp-Erlass; freiwillige Ausreise in den Heimatstaat; zielstaatsbezogene Ausreisehindernisse; ...

Entscheidung eingestellt am: 10.10.2006

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 36/2006

BVerwG 1 C 14.05

27.06.2006

Humanitäre Aufenthaltserlaubnis für abgelehnte Asylbewerber aus dem Irak?

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Termin

Termin

BVerwG 1 C 14.05 (VGH München 24 B 03.3389)

27.06.2006 10:00

Al B. – RA Meyer-Heim & Partner, Nürnberg – ./. Stadt Straubing

Der aus dem Irak stammende Kläger hat 1999 erfolglos Asyl beantragt. Sein Aufenthalt wurde nach Abschluss des Asylverfahrens geduldet. Seine Klage auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis nach dem inzwischen außer Kraft getretenen Ausländergesetz blieb ohne Erfolg. Der Verwaltungsgerichtshof München lehnte zuletzt auch einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 5 des neuen Aufenthaltsgesetzes ab, weil dem Kläger eine freiwillige Ausreise in den Irak möglich sei. Der Senat hat die Revision zur Klärung der Anforderungen an die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach neuem Recht zugelassen.

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