Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 4 A 3001.07 - Beschluss

11.12.2007 PDF-Download Bestellen

Entscheidung eingestellt am: 23.02.2012

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Entscheidung

BVerwG 4 A 3001.07 - Urteil

24.07.2008 PDF-Download Bestellen

Luftrechtliche Planfeststellung; ergänzende Planfeststellung; Betriebsregelung; Betriebsbeschränkung; Abwägung; besonderer Schutz der Nachtruhe; Zulassung von Nachtflugverkehr; standortspezifischer Nachtflugbedarf; Frachtflugverkehr; allgemeiner Frachtverkehr; Expressfrachtverkehr; Integratorverkehr; Passagierflugverkehr; Linienflugverkehr; Charterflugverkehr; Drehkreuzverkehr; Flugverkehr aufgrund militärischer Anforderung; - für einen völkerrechtlich bedenklichen militärischen Einsatz ausländischer Streitkräfte; völkerrechtliches Gewaltverbot; Vereinbarkeit der Luftraumnutzung mit den allgemeinen Regeln des Völkerrechts; Zuständigkeit für die Prüfung der -.;

Entscheidung eingestellt am: 23.02.2012

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 47/2008

BVerwG 4 A 3001.07

24.07.2008

Anwohnerklagen gegen Nachtflugregelungen für Flughafen Leipzig/Halle erfolglos

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Termin

Termin

BVerwG 4 A 3001.07

15.07.2008 09:00

1. R., 2. E., 3. R. – RA Baumann, Würzburg – ./. Freistaat Sachsen – RA De Witt Rechtsan-waltsgesellschaft mbH, Berlin

Gegenstand des Verfahrens sind Klagen von Flughafenanwohnern gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Leipzig vom 27. Juni 2007, mit dem in Erfüllung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2006 (BVerwG 4 A 2001.06) die Zulässigkeit des Nacht-Flugbetriebs (22.00 bis 6.00 Uhr) auf dem Flughafen Leipzig/Halle teilweise neu geregelt wird. Über die bisher erlaubten Expressfrachtgut-Flüge hinaus werden an Nacht-Flugverkehr gestattet: Frachtflüge von Unternehmen, die logistisch in das Luftfrachtzentrum des Flughafens eingebunden sind, Flüge aufgrund militärischer Anforderungen zur Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland sowie Flüge des gewerblichen Passagierflugverkehrs in den Nachtrandzeiten (22.00 Uhr bis 23.30 Uhr und 5.30 Uhr bis 6.00 Uhr). Die Kläger fordern ein generelles Nachtflugverbot von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, soweit es sich nicht um Frachtflüge zum Transport von Expressgut handelt.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Mittwoch, dem 16. Juli 2008 fortgesetzt.

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