Mit der Erarbeitung von Vorschlägen wurde eine Kommission aus 31 Mitgliedern beauftragt (sog. Föderalismuskommission). Dabei stellte sich sehr bald heraus, dass das Land Sachsen, das in der Zeit von 1879 bis 1945 mit Leipzig den Sitz des Reichsgerichts gestellt hatte, wieder mit einem obersten Gerichtshof des Bundes bedacht werden sollte.
Sachsen selbst favorisierte verständlicherweise den in Karlsruhe residierenden Bundesgerichtshof als oberstes Bundesgericht für Zivil- und Strafsachen für die Nachfolge des ehemaligen Reichsgerichts.
Die Stadt Leipzig fand keine Erwähnung, war aber, wie sich aus dem Zusammenhang des Beschlusstextes ergibt, wohl gemeint. Der Bundestag nahm von den Beschlüssen am 26. Juni 1992 zustimmend Kenntnis.
Durch Gesetz vom 28. November 1997 erging eine entsprechende Regelung. Den Tag des Sitzwechsels des Bundesverwaltungsgerichts nach Leipzig legte die Bundesministerin der Justiz durch Rechtsverordnung vom 24. Juni 2002 auf den 26. August 2002 fest.