Bundesverwaltungsgericht

Hinweise zur Entscheidungssammlung (online)

Das Bundesverwaltungsgericht veröffentlicht wichtige Entscheidungen. Das geschieht auch hier. Der mitgeteilte Text ist amtlich, er ist ungekürzt und entspricht demjenigen, den das Gericht auch auf Anfrage - dann allerdings gegen Kosten - versendet (vgl. Online-Shop/Warenkorb).
Der Entscheidungstext ist anonymisiert. Die Benutzung der Texte für den privaten Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts.

Welcher Zeitraum wird erfasst?

Der Bestand enthält nur Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts mit einem Entscheidungsdatum nach dem 1. Januar 2002. Eine Rückwärtsdokumentation ist nicht vorgesehen. Zur Anforderung älterer Entscheidungen kann der Online-Shop benutzt werden.
Derartige Entscheidungen können u.a. durch Zitate in den im Internet zugänglichen Entscheidungen aufgefunden werden.

Was kann gefunden werden?

In den Bestand werden zum einen alle Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aufgenommen, welche die Senate des Bundesverwaltungsgerichts oder dessen Dokumentationsstelle als dokumentationswürdig beurteilt haben, zum anderen Entscheidungen, die nicht als dokumentationswürdig eingestuft wurden, für den Datenbanknutzer aber dennoch von Interesse sein können.

Was ist dokumentationswürdig?

Aufgenommen werden alle Entscheidungen, in denen die Richter eines Senates selbst die Dokumentationswürdigkeit bestimmen. Dies geschieht durch einen amtlichen Leitsatz, den die Richter formulieren. In dem Leitsatz wird in knappster Form der wesentliche Inhalt der Entscheidung mitgeteilt. Das kann ein Urteil, aber auch - nicht selten - ein Beschluss, etwa über die Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde sein.

Die Dokumentationsstelle des Gerichtes ergänzt diese sog. Leitsatzentscheidungen oder erweitert in einem nicht unerheblichen Umfang die Zahl der als dokumentationswürdig angesehenen Entscheidungen.

Auch die so erfassten Entscheidungen werden in den Internet-Bestand aufgenommen. Sollte eine Entscheidung in einer Fachzeitschrift veröffentlicht sein, so wird auch diese Entscheidung - soweit noch nicht geschehen - in den Bestand der dokumentationswürdigen Entscheidungen aufgenommen.

Wie "schnell" wird eine Entscheidung aufgenommen?

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts werden im allgemeinen verkündet.

Zu diesem Zeitpunkt liegt der Text der Entscheidungsgründe noch nicht vor. Der Berichterstatter muss die schriftlichen Gründe nach dem Ergebnis der senatsinternen Beratung verfassen.
Der Text muss alsdann mit den übrigen Richtern noch abgestimmt werden. Anschließend muss Korrektur gelesen, der Text für die Veröffentlichung anonymisiert und von der Dokumentationsstelle bearbeitet werden.

Das erfordert üblicherweise einige Wochen, beginnend mit der Verkündung des Urteils.

Zu wichtigen Entscheidungen ergeht eine Pressemitteilung als eine Art Vorabinformation. Hat der Senat eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss getroffen, so verkürzt sich die Zeit bis zur Veröffentlichung deutlich.

Beschlüsse ergehen stets in Verfahren über die beantragte Zulassung der Revision.

Gibt es eine Hilfe, eine Entscheidung zu finden?

Der Nutzer kann mit dem nachfolgenden Suchformular Entscheidungen auffinden. Er kann dazu formale Gesichtspunkte verwenden, etwa Datum und/oder Aktenzeichen der Entscheidung.

Das wird für ihn aber nur nützlich sein, wenn er bereits hinreichend weiß, was er sucht. Will er sich nur allgemein informieren, ob es zu einer für ihn interessanten Frage bereits eine Entscheidung aus jüngster Zeit gibt, so muss er anders vorgehen.

Auch dies wird im nachfolgenden Suchformular erläutert. Praktisch ist es dann, Suchwörter einzugeben. Eine wichtige Hilfe ist auch ein Stichwortverzeichnis mit häufig nachgefragten Begriffen.

Hier kann sich der Nutzer Anregungen holen, seine Frage etwas anders zu formulieren.

Worin besteht der Unterschied zum Informationssystem juris?

Der Umfang von etwa 800 Entscheidungen pro Jahr entspricht der Menge, welche die Dokumentationsstelle dem Informationssystem juris übermittelt und die in der Rechtsprechungsdatenbank aufgefunden werden kann.

Die Rechtsprechungsdatenbank juris erlaubt eine differenziertere Entscheidungssuche gerade für den Fachjuristen.

Das Bundesverwaltungsgericht verzichtet u.a. auf jeden Nachweis an Fundstellen, auf die Textwiedergabe der angewandten Rechtsvorschriften, auf den Nachweis von Anmerkungen zu einzelnen Entscheidungen und auf die Verknüpfungen zitierter Entscheidungen (Hyperlinks), auch gerade von anderen Entscheidungen als denen des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. des Bundesverfassungsgerichts und der übrigen Obersten Gerichtshöfe des Bundes).

Weshalb sind die "Internet-Entscheidungen" kostenlos abrufbar?

Der Bundesgesetzgeber hat Anfang 2001 entschieden, dass die Gerichte des Bundes befugt sind, wichtige Entscheidungen für jedermann kostenlos zur Verfügung zu stellen, wenn dies in elektronischer Form geschieht und weitere Kosten damit nicht verbunden sind.

Geregelt ist dies in § 4 Abs. 7 Justizverwaltungskostenordnung (JVKostO).

Dort wird Behörden gestattet, Daten zur nicht gewerblichen Nutzung unentgeltlich bereitzustellen.

Von dieser Möglichkeit macht das Bundesverwaltungsgericht Gebrauch. Das Gericht erhofft sich, dass jedermann einen besseren Zugang zu der Arbeitsweise des Gerichts erhält.

Weitere Hinweise

Die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, die als dokumentationswürdig erscheinen, werden auch gedruckt veröffentlicht.

Das Gericht übernimmt dies nicht selbst, sondern übermittelt von sich aus oder auf Anregung den Fachzeitschriften die Entscheidungen. Es liegt indes nicht in der Verantwortung des Gerichtes, ob sich die Fachzeitschrift zu einer Veröffentlichung entschließt, ggf. auch nur in gekürzter Form.

Einzelne Fachzeitschriften setzen auch redaktionell bearbeitete "Leitsätze" dem Entscheidungsabdruck voraus. Auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung hat das Gericht keinen Einfluss.

Besonders bedeutsame Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts werden in Papierform in der sog. Amtlichen Sammlung veröffentlicht. Die Sammlung erfasst jährlich etwa 100 Entscheidungen des Gerichts. Die Auswahl und eine zurückhaltende Textkürzung nimmt ein Redaktionskomitee der Richter wahr. Jedes Jahr entstehen in dieser Weise zwei Bände. Daneben erscheint das Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-
gerichts ("Buchholz") in Loseblattform, in dem nach Vorschriften sortiert nicht nur die besonders bedeutsamen, sondern nahezu alle für die Praxis relevanten Entscheidungen abgedruckt werden und das seit kurzem auch im Internet in elektronischer Form abrufbar ist. Verlegt werden diese Veröffentlichungen, deren Textgestaltung ausschließlich in den Händen von Mitgliedern des Gerichtes liegt, beim Carl Heymanns Verlag.

In elektronischer Form können Sie auf BVerwG-Entscheidungen über die kostenpflichtige Datenbank juris zugreifen.




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