Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 1 C 3.05 - Urteil

14.03.2006 PDF-Download Bestellen

Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; Zwangsgeldfestsetzung; Beugewirkung; faktische Vollziehung; maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt;...

Entscheidung eingestellt am: 19.06.2006

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 13/2006

BVerwG 1 C 3.05 und BVerwG 1 C 11.05

14.03.2006

Zwangsgeld gegen Fluggesellschaft aufgehoben

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Termin

Termin

BVerwG 1 C 11.05 (OVG Koblenz 10 A 10524/05.OVG) BVerwG 1 C 12.05 (OVG Koblenz 10 A 10400/05.OVG)

14.03.2006 12:00

British Airways Plc London – RA Nörr & Partner, München – ./. Bundesrepublik Deutschland

Türk Hava Yollari A.O. Aktiengesellschaft türkischen Rechts Yesilköy-Istanbul – RA'in Dorn, Maintal – ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Klägerinnen sind Fluggesellschaften, die Passagiere im Linienverkehr von und nach Deutschland befördern. Sie wenden sich gegen die Festsetzung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG. Die Fluggesellschaften hatten mit ihren Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Koblenz Erfolg. Die vom Oberverwaltungsgericht zugelassenen Revisionen dienen u.a. der Klärung der Frage, ob die Grenzschutzdirektion oder die örtlich zuständigen Grenzschutzämter für die Festsetzung der Zwangsgelder zuständig gewesen sind.

Termin

Termin

BVerwG 1 C 3.05 (OVG Koblenz 10 A 11817/04)

14.03.2006 11:00

British Airways Plc London – RA Nörr & Partner, München – ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Klägerin ist eine Fluggesellschaft, die Passagiere im Linienverkehr von und nach Deutschland befördert. Sie wendet sich gegen die Androhung von Zwangsgeld zur Durchsetzung von Beförderungsverboten nach § 74 Abs. 2 AuslG. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hob die Androhung eines erhöhten Zwangsgelds mit der Begründung auf, die Bestimmung der Grenzschutzdirektion als zuständige Stelle u.a. für Zwangsgeldandrohungen durch Erlasse des Bundesministeriums des Innern sei nicht rechtswirksam, weil diese Erlasse nicht veröffentlicht worden seien.

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