Das Wirtschaftsverwaltungsrecht betrifft die öffentlich-rechtlichen
Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Bestätigung.
Hierher gehören zum Beispiel Verfahren nach der
Gewerbeordnung (Gewerbeerlaubnis, Untersagung
der Gewerbeausübung, Betätigung als Makler oder Bauträger,
Versteigerer, Spielhallenbetrieb), nach dem
Gaststättengesetz (Gaststättenerlaubnis,
Sperrzeiten) und der
Handwerksordnung (Eintragung in die
Handwerksrolle) oder nach dem Ladenschlussgesetz. Erhebliche
wirtschaftliche Auswirkung können Verfahren im Bereich des
Energiewirtschafts- oder des Finanzdienstleistungsaufsichtsrechts
haben.