2. Ehrenamtliche Richter
Die Beamtenbeisitzer werden von dem Richter Dr. Heitz und der Richterin Thomsen ausgelost. Sind diese Richter verhindert, die Auslosung vorzunehmen, regelt sich ihre Vertretung wie folgt:
Die beisitzenden Richter vertreten einander innerhalb der Senate gemäß dem nach § 4 VwGO i.V.m. § 21 g GVG zu treffenden Beschluss.
3. Zuständigkeit
Beamtendisziplinarsachen nach der Bundesdisziplinarordnung