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Entscheidung

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BVerwG 6 C 38.07 - Urteil

29.10.2008 PDF-Download Bestellen

Marktdefinition, Marktanalyse, Festnetz, Anschluss, Verbindungen, Betreiberauswahl, Betreibervorauswahl, Entgeltregulierung, Anzeige, Kenntnisgabe, kundenindividuelle Verträge, Systemlösungen, Beurteilungsspielraum, Ermessen, Regulierungsermessen, ...

Entscheidung eingestellt am: 19.01.2009

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 73/2008

BVerwG 6 C 38.07

30.10.2008

Telefon-Festnetz: Klage der Telekom weitgehend abgewiesen

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Termin

Termin

BVerwG 6 C 38.07 (VG Köln 21 K 3395/06)

29.10.2008 10:00

1. Deutsche Telekom AG, 2. T-Systems Business Service GmbH, 3. T-Systems Enterprise Services GmbH – RA Redeker, Sellner, Dahs u.a., Bonn – ./. Bundesrepublik Deutschland – RA Baker und McKenzie, Frankfurt am Main

Die Deutsche Telekom AG, die zusammen mit zwei Tochterunternehmen Klägerin des vorliegenden Rechtsstreits ist, wendet sich gegen Regulierungsverpflichtungen, die ihr die Bundesnetzagentur auferlegt hat.

Die Behörde hat festgestellt, dass die DT AG auf dem Markt für den Zugang zum öffentlichen Telefonnetz an festen Standorten und auf dem Markt für Inlandsgespräche, die über das Festnetz geführt werden, noch immer über beträchtliche Marktmacht verfügt. Deshalb hat sie die DT AG u.a. verpflichtet, ihren Teilnehmern den Zugang zu anderen Telefondienstanbietern im Wege der Betreiberauswahl (durch Wählen einer bestimmten Kennzahl) zu ermöglichen. Außerdem hat sie Anordnungen zur Entgeltkontrolle getroffen.

Die DT AG greift diese Regulierungsverfügung an. Sie möchte insbesondere sog. Systemlösungen, die sie mit bestimmten Großkunden individuell aushandelt, davon ausgenommen wissen. Das VG Köln hat die Klage im Wesentlichen abgewiesen. Dagegen richtet sich die Revision der Klägerinnen

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