Die hier gelisteten RSS-Feeds informieren über die Aktualisierung von Inhalten auf mehreren Internetseiten des BVerwG.
Neben den hier gelisteten RSS-Feeds können Sie im Bereich "Entscheidungen" einzelne Sachgebiete der Senate entsprechend dem Geschäftsverteilungsplan abonnieren.
Was ist RSS?
RSS ist ein plattform-unabhängiges Format, entwickelt um Nachrichten und andere Web-Inhalte auszutauschen. Die Abkürzung RSS steht für "Really Simple Syndication" (auch für "Rich Site Summary" oder RDF Site Summary"). RSS-Dateien können plattformunabhängig gelesen und weiterverarbeitet werden.
Womit lese ich RSS-Feeds?
Mit einem RSS-Reader ist es möglich die in den RSS-Feeds dokumentierten Veränderungen einer Website schnell und effektiv zu verfolgen.
Wie abonniere ich RSS-Feeds?
Rufen Sie den RSS-Feed in Ihrem Internet-Browser auf, kopieren Sie die Internet-Adresse des RSS-Dienstes (URL) und fügen Sie selbige innerhalb des RSS-Readers als neuen RSS-Dienst ein. Alternativ können Sie mit der rechten Maustaste auf den Link zu einem RSS-Dienst klicken und die URL kopieren. Anschließend fügen Sie die Adresse in den RSS-Reader ein. Damit haben Sie den RSS-Dienst "abonniert" und werden vom Programm automatisch informiert, sobald Änderungen auf den Seiten erfolgt sind.