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Entscheidung

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BVerwG 6 C 3.09 - Urteil

08.04.2010 PDF-Download Bestellen

Gleichstellungsbeauftragte; Dienststelle; Dienststellenleitung; Hauptzollamt; Zielekatalog; Führungsklausur; Entscheidungsprozess; aktive Teilnahme; personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten; Mitwirkung; Vortragsrecht; Vortragspflicht.;

Entscheidung eingestellt am: 31.05.2010

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 23/2010

BVerwG 6 C 3.09

08.04.2010

Gleichstellungsbeauftragte: Teilnahmerecht an „Führungsklausur“

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Termin

Termin

BVerwG 6 C 3.09 (OVG Schleswig 3 LB 26/06)

08.04.2010 10:00

M. – RA Inge Horstkötter, Bremen – ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Klägerin, die Gleichstellungsbeauftragte bei einem Hauptzollamt ist, begehrt die Feststellung, dass sie berechtigt ist, an sogenannten Führungsklausuren ihrer Dienststelle teilzunehmen. Dabei handelt es sich um jährlich einmal stattfindende Besprechungen für Führungskräfte, in denen künftige Schwerpunkte und Prioritäten des Verwaltungshandelns festgelegt sowie Zielekataloge entwickelt und überprüft werden. Im zeitlichen Zusammenhang mit den Führungsklausuren fanden zwar bislang Gespräche mit der Klägerin statt, in denen sie Änderungswünsche vorbringen konnte. Zu den Führungsklausuren selbst wurde sie aber nicht eingeladen. Darin sieht sie eine Verletzung ihrer Rechte als Gleichstellungsbeauftragte. Das Oberverwaltungsgericht hat antragsgemäß festgestellt, dass der Klägerin Zugang zu den Führungsklausuren ihrer Dienststelle zu gewähren ist, wenn diese personelle, organisatorische und soziale Angelegenheiten zum Thema haben. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage hat es die Revision zugelassen.

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