Die Information erfolgt insbesondere durch die Veröffentlichung von Terminübersichten und Pressemitteilungen. Die monatlich erscheinende Terminübersicht enthält Angaben über Zeit und Ort der Verhandlung, die Beteiligten des Verfahrens, seinen Inhalt und die zur Entscheidung anstehenden Rechtsfragen.
Die Pressemitteilungen stellen ebenfalls kurz den Inhalt des dem Rechtsstreit zugrundeliegenden Sachverhalts dar, informieren aber vor allem über die getroffene richterliche Entscheidung sowie die wesentlichen hierfür maßgeblichen rechtlichen Erwägungen. Sie sind keine amtlichen Veröffentlichungen des Bundesverwaltungsgerichts, sondern Arbeitsunterlagen für die Vertreter der Medien.