Werden zu dem gewählten Aktenzeichen keine Entscheidungen, Pressemitteilungen oder Termine angezeigt, liegen diese nicht in der Online-Datenbank vor.
Entscheidungen mit Datum vor dem 1. Januar 2002 werden nicht im Internet vorgehalten, lassen sich jedoch beim Bundesverwaltungsgericht bestellen.
Bitte beachten Sie, dass zu aktuellen Terminen und Pressemitteilungen noch keine Entscheidungen vorliegen. Sofern diese später in die Online-Datenbank eingestellt werden, erfolgt eine Verknüpfung aller Dokumente mit identischem Aktenzeichen. Durch Mausklick auf das Aktenzeichen können Sie sich diese Dokumente ansehen.
BVerwG 8 C 5.10 - Urteil |
31.05.2011 |
|
|
|
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; Dienstleistungsfreiheit; Diskriminierungsverbot; Erforderlichkeit; Geeignetheit; Glücksspiel; Internet; Internetverbot; Internetwerbung; Jugend- und Spielerschutz; Kohärenz; Kriminalitätsbekämpfung; Monopol; Pferderennwetten; Rückwirkung; Spielsucht; Spielerschutz; Sportwetten; Suchtbekämpfung; Suchtvorbeugung; Untersagung; Verhältnismäßigkeit; Werbung; Vertrieb von Sportwetten.; Entscheidung eingestellt am: 08.08.2011 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
|||
BVerwG 8 C 5.10 - Urteil |
01.06.2011 |
|
|
|
Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis; Dienstleistungsfreiheit; Diskriminierungsverbot; Erforderlichkeit; Geeignetheit; Glücksspiel; Internet; Internetverbot; Internetwerbung; Jugend- und Spielerschutz; Kohärenz; Kriminalitätsbekämpfung; Monopol; Pferderennwetten; Rückwirkung; Spielsucht; Spielerschutz; Sportwetten; Suchtbekämpfung; Suchtvorbeugung; Untersagung; Verhältnismäßigkeit; Werbung; Vertrieb von Sportwetten.; Entscheidung eingestellt am: 19.08.2011 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
|||
BVerwG 8 C 5.10 - Beschluss |
24.11.2011 |
|
|
|
Entscheidung eingestellt am: 14.12.2011 |
|||
| Nr. 45/2011 | BVerwG 8 C 5.10 | 01.06.2011 |
Vertrieb von Sportwetten über Internet unzulässig | ||
BVerwG 8 C 5.10 (VG Ansbach AN 4 K 09.00570) |
31.05.2011 | 11:00 |
b. e.K. – RA Gleiss und Lutz, Stuttgart – ./. Freistaat Bayern
|
||