Bundesverwaltungsgericht

Verwandte Dokumente zu Aktenzeichen BVerwG 3 C 27.07

Werden zu dem gewählten Aktenzeichen keine Entscheidungen, Pressemitteilungen oder Termine angezeigt, liegen diese nicht in der Online-Datenbank vor.

Entscheidungen mit Datum vor dem 1. Januar 2002 werden nicht im Internet vorgehalten, lassen sich jedoch beim Bundesverwaltungsgericht bestellen.

Bitte beachten Sie, dass zu aktuellen Terminen und Pressemitteilungen noch keine Entscheidungen vorliegen. Sofern diese später in die Online-Datenbank eingestellt werden, erfolgt eine Verknüpfung aller Dokumente mit identischem Aktenzeichen. Durch Mausklick auf das Aktenzeichen können Sie sich diese Dokumente ansehen.

Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 3 C 27.07 - Urteil

13.03.2008 PDF-Download Bestellen

Arzneimittel; Arzneimittelversand; Versandapotheke; Versandhandel mit Arzneimitteln; Apothekenpflicht; Rezeptsammelstellen.

Entscheidung eingestellt am: 20.05.2008

weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz

Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 16/2008

BVerwG 3 C 27.07

13.03.2008

Versandhandel mit Arzneimitteln darf Drogeriemärkte einbeziehen

weiter zur Pressemitteilung

Termin

Termin

BVerwG 3 C 27.07 (OVG Münster 13 A 1314/06)

13.03.2008 11:00

dm-drogerie markt GmbH und Co.KG – RA Dr. Kuentzle, Greve und Fritz, Karlsruhe – ./. Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf – RA Zuck, Stuttgart

Die Klägerin nimmt in ihren Drogeriemärkten Bestellungen für Arzneimittel - gegebenenfalls einschließlich des erforderlichen Rezepts - entgegen und leitet diese an eine in den Niederlanden ansässige Apotheke weiter. Die Apotheke sendet die bestellten Medikamente in einem verschlossenen, mit Namen und Anschrift des Kunden versehenen Umschlag an die jeweilige Niederlassung der Klägerin, wo der Kunde sie abholt. Die beklagte Behörde untersagte der Klägerin, in ihren Filialen apothekenpflichtige Arzneimittel in Verkehr zu bringen. Dagegen klagt die Klägerin mit der Begründung, das von ihr praktizierte Verfahren sei eine Form des vom Gesetzgeber den Apotheken auch grenzüberschreitend gestatteten Versandhandels mit Arzneimitteln. Das Oberverwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben, weil der Begriff des Versandhandels dynamisch zu verstehen sei. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Diese Seite ist Teil des Webangebotes des Bundesverwaltungsgerichts, © 2012. Alle Rechte vorbehalten.