Ein kluger Kopf hat einmal gesagt, sich zu erinnern, heiße nicht, das Gedächtnis zu belasten, sondern den Verstand zu erleuchten. Wenn wir in diesem Tagen an den Prozess vor 75 Jahren und das Versagen der Justiz jener Zeit erinnern, dann tun wir das vor allem, um uns der Bedeutung unseres Rechtsstaates zu vergewissern. Eine starke Justiz mit unabhängigen Richterinnen und Richtern ist für Freiheit, Sicherheit und Gerechtigkeit unverzichtbar. Der Rechtsstaat lebt ebenso wie die freiheitliche Demokratie auch vom persönlichen Engagement des Einzelnen. Deshalb begrüße ich es sehr, dass der Verein "Kunst und Justiz im Bundesverwaltungsgericht" und seine Mitglieder sich so tatkräftig dafür einsetzen, die Erinnerung an den Reichstagsbrandprozess und das Schicksal Marinus van der Lubbes wach zu halten.
Diese Veranstaltungsreihe bietet Gelegenheit, sich in ganz unterschiedlicher Art mit den Ereignissen vor 75 Jahren zu befassen - wissenschaftlich und künstlerisch, juristisch und historisch, musikalisch und visuell. Ich danke allen, die mit ihrem Engagement als Veranstalter, Akteure oder Förderer zu diesem Programm beitragen und ich grüße alle, die - frei nach Lessing - durch das Erinnern ihren Verstand erleuchten.
Brigitte Zypries, MdB
Bundesministerin der Justiz
Endlose Verschwörungstheorien
75 Jahre nach dem Reichstagsbrandprozess soll in Leipzig ohne die üblichen Grabenkämpfe erinnert werden
Hitler grollte über "vertrottelte Richter" und ein "lächerliches Ergebnis". Vor 75 Jahren fand in Leizig der Reichstagsbrandprozess statt - und im Streit über das Urteil ist kein Ende in Sicht. Am Ort des Geschehens soll nun eine Veranstaltung deutlich machen, warum jenes Gerichtsverfahren bis heute wichtig ist.
"Das ist uninteressant", sagt Georg Herbert, obwohl er weiß, dass er mit diesen drei Worten Zorn auf sich ziehen könnte. Seit einem Dreivierteljahrhundert wird über den Reichstagsbrand erbittert gestritten. Die Kernfrage: Legten die Nazis das Feuer, um die Schuld den Kommunisten in die Schuhe zu schieben? Bei diesem Streit sei "nichts mehr zu holen", erklärt Herbert. Er ist Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht - also am Ort des Prozesses von 1933. Als Mitstreiter des dortigen Vereins Kunst & Justiz bereitet er für das kommende Wochenende ein Programm fernab der bei dem Thema üblichen Grabenkämpfe von Historikern und Juristen vor. Es soll nicht um die Täterschaft, sondern um die Bedeutung des Verfahrens für die Gegenwart gehen.
"Mit dem Reichstagsbrandprozess begann die planmäßige Zerstörung des Rechtsstaats", erläutert Herbert. "Wir wollen ein Zeichen setzen, wie wichtig eine unabhängige Justiz ist. Man muss in dieser Frage immer wachsam sein."
Seit dem 30. Januar 1933 war Hitler Reichskanzler, am 27. Februar stand das Parlamentsgebäude in Flammen, am Folgetag setzte Reichspräsident Hindenburg mit einer Verordnung "zum Schutz von Volk und Staat" die Verfassung teilweise außer Kraft. "Jetzt wird durchgegriffen", titelte der Völkische Beobachter, wichtigstes Blatt des NS-Regimes, das seine Gegner mit einer Terrorwelle überrollte und auch die Brandermittlungen lenkte. Demnach war nach Ausbruch des Feuers der niederländische Anarchismus-Sympathisant Marinus van der Lubbe im Reichstag gestellt worden. Er soll sogleich gestanden haben.
Der Prozess am Leipziger Reichsgericht begann am 21. September und endete am 23. Dezember 1933 - zeitweise wurde auch in einem unzerstörten Saal des Reichstags verhandelt. Auf der Anklagebank saßen neben van der Lubbe vier Kommunisten als angebliche Hintermänner, darunter der Bulgare Georgi Dimitroff, Funktionär der Kommunistischen Internationale.
Die Leipziger Richter solltem dem Regime einen Propaganda-Erfolg liefern und zugleich der mit 82 Korrespondenten vertretenen Auslandspresse einen fairen Prozess demonstrieren. "Ein solcher Spagat war nicht möglich", erklärt Rechtshistoriker Walter Pauly von der Universität Jena. Die anfängliche Live-Übertragung im Radio wurde eingestellt, im Verlauf der 57 Verhandlungstage gab es keine Beweise für eine Verwicklung kommunistischer Funktionäre. Dimitroff brachte vielmehr die als Zeugen auftretenden NS-Größen Göring und Goebbels in Bedrängnis. "Ich bin nicht hierher gekommen, um mich von Ihnen anklagen zu lassen", brüllte Göring, dem der Senatschef prompt Beistand leistete.
Die Verhandlungsführung war politisch ebenso wenig neutral wie das Urteil, in dem die Hitler-Partei höchstes Lob erhielt. Über die KPD hieß es hingegen: "In ihrem Lager sind also die Urheber dieses Anschlags und die Mittäter van der Lubbes zu suchen." Dennoch wahrte die Justiz einen Rest von Unabhängigkeit: Van der Lubbes Mitangeklagte sprach das Gericht aus Mangel an Beweisen frei, einzig der Holländer wurde hingerichtet. Anfang 2008 hob die Bundesanwaltschaft das Todesurteil auf. Die Richter hatten es rechtsstaatswidrig auf der Grundlage von Gesetzen verhängt, die erst nach dem Brand geschaffen worden waren.
Heute glauben die meisten Fachleute, dass van der Lubbe ein Alleintäter war. Es gebe aber Verschwörungstheorien wie beim Mord an Kennedy, meint der Freiburger Historiker Ulrich Herbert. Der ist überzeugt, dass der Brand den Nazis in den Kram passte und von ihnen spontan genutzt wurde. Die übrigen Varianten lauten beispielsweise: Van der Lubbe und NS-Leute hätten zufällig gleichzeitig gezündelt. Oder: Nazis, die sich als Kommunisten ausgaben, hätten den Holländer angestiftet. Falls der überhaupt dabei war ...
Dimitroff stieg nach seinem Freispruch zum Chef der Kommunistischen Internationale in Moskau auf, war dort in die Verbrechen Stalins verstrickt. In Berlin hingegen zeigte sich die NS-Führung mit dem Prozess so unzufrieden, dass sie dem Reichsgericht die künftige Zuständigkeit für Hochverrat entzog und dafür den so genannten Volksgerichtshof gründete.
Armin Görtz
© Leipziger Volkszeitung, Mittwoch, 5. November 2008
Finanzkrise, Obama-Mania, Klimakatastrophe: In den vergangenen Wochen gab es hinlänglich Anlässe zum Diskutieren, Aufregen, Nachdenken. Da kann historisches Gedenken schnell auf der gedanklichen Ersatzbank landen. Dagegen wurde am Samstagabend im Leipziger Bundesverwaltungsgericht ein Zeichen gesetzt: mit verstörend guter Musik.
Vor 75 Jahren verurteilten die Nazis Marinus van der Lubbe, der den Brand im Reichstag gelegt haben soll, zum Tode. Wenig später wurde er hingerichtet. Der Prozess um den Reichstagsbrand markiert das Ende des Rechtsstaats. Es gibt viele Möglichkeiten des Erinnerns. In der Großen Halle des Bundesverwaltungsgerichts entschied man sich für ein Konzert mit dem Mendelssohn-Orchester unter der Leitung von David Timm, der sagt.: "Jede Kunst hat ihre eigene Wirkungsweise. Aber die Musik ist unersetzlich. Man stellt sich Gefühlen, setzt sich ihnen aus."
Ausdrucksstark und gefühlvoll sind die Werke, die Timm und sein Orchester vortragen. Wolfgang Rihms "In doppelter Tiefe" verarbeitet ein Gedicht van der Lubbes. Expressiv-lärmend dröhnt das Orchester, wunderbar klar und voluminös singen Klaudia Zeiner (Alt) und Mareike Schellenberger (Mezzosopran). Aus den beiden Stimmen wird mal eine, mal kämpfen sie gegeneinander an. Die Sängerinnen müssen nicht gegen das gewaltige Schlagwerk ansingen: Rihm lässt das Orchester pausieren, oder Timm nimmt es zurück und schafft geschmeidige Übergänge. "Man kann dieses Programm als Plädoyer für die Neue Musik verstehen", sagt der Universitätsmusikdirektor. Schließlich werde Rihm immer noch viel zu selten aufgeführt. "Wir haben lange überlegt, was man zu diesem Anlass spielen könnte. Wir dachten zum Beispiel an das Brahms-Requiem." Aber diesmal gibt es keine Klage-Klassiker, sondern Jos Rincks Flötencollagen "MenschenMusikRecht", von ihm vorgetragen. Und Dimitri Schostakowitschs tief berührende 13. Sinfonie.
Bassist Marek Rzepkas Gesang hat genug Ernsthaftigkeit und ist dennoch nicht steif und sperrig, Orchester und der Männerchor, zusammengesetzt unter anderem aus Mitgliedern des Universitätschors, rütteln auf: Gewaltmotivik, Walzer- und Marschrhythmen, liebliche Melodien, die plötzlich in dissonante Verspottungen kippen. Großartig, aufwühlend, unvergesslich.
Maren Winterfeld
© Leipziger Volkszeitung, Dienstag, 10. November 2008


