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BVerwG 3 C 15.09 - Urteil |
25.02.2010 |
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Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung; Anerkennungsgrundsatz; ordentlicher Wohnsitz; Fahreignung; Kraftfahreignung; fehlende Eignung; Eignungszweifel; Überprüfung der Eignung; Drogenkonsum; Entziehung der Fahrerlaubnis; Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen; medizinisch-psychologisches Gutachten; Missbrauch; Umgehung; Führerscheintourismus; aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührende unbestreitbare Informationen.; Entscheidung eingestellt am: 21.04.2010 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
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| Nr. 12/2010 | BVerwG 3 C 15.09; BVerwG 3 C 16.09 | 25.02.2010 |
Überprüfung des Wohnsitzes bei ausländischen EU-Fahrerlaubnissen | ||
BVerwG 3 C 15.09 (OVG Münster 16 A 3169/07); BVerwG 3 C 16.09 (OVG Münster 16 A 2527/07) |
25.02.2010 | 13:30 |
T. – RA Streifler, Berlin – ./. Landrat des Kreises Viersen
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