Bundesverwaltungsgericht

Verwandte Dokumente zu Aktenzeichen BVerwG 6 P 13.03

Werden zu dem gewählten Aktenzeichen keine Entscheidungen, Pressemitteilungen oder Termine angezeigt, liegen diese nicht in der Online-Datenbank vor.

Entscheidungen mit Datum vor dem 1. Januar 2002 werden nicht im Internet vorgehalten, lassen sich jedoch beim Bundesverwaltungsgericht bestellen.

Bitte beachten Sie, dass zu aktuellen Terminen und Pressemitteilungen noch keine Entscheidungen vorliegen. Sofern diese später in die Online-Datenbank eingestellt werden, erfolgt eine Verknüpfung aller Dokumente mit identischem Aktenzeichen. Durch Mausklick auf das Aktenzeichen können Sie sich diese Dokumente ansehen.

Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 6 P 13.03 - Beschluss

18.05.2004 PDF-Download   Bestellen

Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Hebung der Arbeitsleistung; Dokumentation und Verschlüsselung von Diagnosen und Prozeduren durch Krankenhausärzte; Gesetzes- und Tarifvorrang; demokratisches Prinzip; ...

Entscheidung eingestellt am: 21.07.2004

weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz

Termin

Termin

BVerwG 6 P 13.03 (VGH Mannheim PL 15 S 643/02)

18.05.2004 10:00

Gesamtpersonalrat Klinikum Stuttgart – RA Bartl &
Partner, Weil der Stadt –, Beteiligter: Dienststellenleiter
des Klinikums Stuttgart – Geschäftsführer Stein &
Kollegen, Stuttgart – Seit Anfang 2001 gelten am Klinikum
Stuttgart "Leitlinien zur Codierung von Diagnosen und Prozeduren",
durch welche den ärztlichen Mitarbeitern Dokumentationspflichten
auferlegt sind. Der Verwaltungsgerichtshof hat für denkbar
gehalten, dass darin eine Maßnahme zur Hebung der Arbeitsleistung
im Sinne von § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 des
Personalvertretungsgesetzes für das Land Baden-Württemberg zu sehen
ist. Ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats hat er wegen der
damit untrennbar verbundenen Aufgabenerfüllung der Klinik dennoch
verneint. Im Rechtsbeschwerdeverfahren zu klären ist, ob der
genannte Mitbestimmungstatbestand gegeben ist, bejahendenfalls ob
und inwieweit das demokratische Prinzip die Mitbestimmung des
Personalrats erlaubt.