Bundesverwaltungsgericht

Verwandte Dokumente zu Aktenzeichen BVerwG 2 C 34.09

Werden zu dem gewählten Aktenzeichen keine Entscheidungen, Pressemitteilungen oder Termine angezeigt, liegen diese nicht in der Online-Datenbank vor.

Entscheidungen mit Datum vor dem 1. Januar 2002 werden nicht im Internet vorgehalten, lassen sich jedoch beim Bundesverwaltungsgericht bestellen.

Bitte beachten Sie, dass zu aktuellen Terminen und Pressemitteilungen noch keine Entscheidungen vorliegen. Sofern diese später in die Online-Datenbank eingestellt werden, erfolgt eine Verknüpfung aller Dokumente mit identischem Aktenzeichen. Durch Mausklick auf das Aktenzeichen können Sie sich diese Dokumente ansehen.

Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 72/2010

BVerwG 2 C 34.09

19.08.2010

Rückwirkende Herabsetzung eines Ruhegehaltanspruchs verfassungswidrig

weiter zur Pressemitteilung

Termin

Termin

BVerwG 2 C 34.09 (OVG Magdeburg 1 L 28/09; VG Magdeburg 5 A 448/08 MD)

19.08.2010 13:30

D. – EurAA - Anwälte für Arbeitnehmer - Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Bielefeld – ./. Bundesrepublik Deutschland

Die Revision ist vom Berufungsgericht zur Klärung der Frage zugelassen worden, ob eine rückwirkende Änderung einer Vorschrift im Versorgungsrecht zulässig ist. Mit dem Inkrafttreten des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes am 5. Februar 2009 ist rückwirkend zum 24. Juni 2005 die Vorschrift des § 14a Abs. 1 BeamtVG geändert worden. Nach dieser Vorschrift wird das Ruhegehalt vorübergehend erhöht, wenn der Beamte vorzeitig in den Ruhestand tritt und die Wartezeit bis zur Rentenzahlung überbrücken muss. Über die Auslegung dieser Vorschrift hatte das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 25.04 - (bestätigt mit Urteil vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 29.08 -) entschieden. Der Kläger in dem zugrundeliegenden Verfahren ist im Februar 2008 vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden. Das Verwaltungsgericht hatte noch vor der Gesetzesänderung entschieden und seiner Klage stattgegeben, das Oberverwaltungsgericht hat sie - nach der Gesetzesänderung - abgewiesen.

Diese Seite ist Teil des Webangebotes des Bundesverwaltungsgerichts, © 2012. Alle Rechte vorbehalten.