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Entscheidung

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BVerwG 6 A 2.07 - Urteil

28.11.2007 PDF-Download Bestellen

Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis.

Entscheidung eingestellt am: 27.02.2008

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 72/2007

BVerwG 6 A 2.07

28.11.2007

Bundesnachrichtendienst zur Auskunft an Journalisten verpflichtet

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Termin

Termin

BVerwG 6 A 2.07

28.11.2007 10:00

F. - RA Dr. Schertz, Bergmann, Berlin ./. Bundesrepublik Deutschland

Der Kläger ist als Journalist bei der Berliner Zeitung tätig. Er begehrt von der Beklagten Auskunft über die beim Bundesnachrichtendienst zu seiner Person gespeicherten Daten. In der Berliner Zeitung wurde Anfang November 2005 ein Artikel veröffentlicht, in dem über die Observation eines Journalisten durch den Bundesnachrichten-dienst in den neunziger Jahren berichtet wurde. Das Thema wurde in den folgenden Wochen von anderen Medien aufgegriffen, wobei auch die Führung von Journalisten als Quellen des BND geschildert wurde.

Am 30. November 2005 beauftragte das Parlamentarische Kontrollgremium des Deutschen Bundestages den Vorsitzenden Richter am Bundesgerichtshof a.D. Dr. Schäfer als Sachverständigen gem. § 2c PKGrG, den in der Presse erhobenen Vorwürfen nachzugehen, der BND habe über längere Zeiträume hinweg vor allem in den neunziger Jahren Journalisten überwacht, um so deren Informanten aus dem BND zu enttarnen. Im Mai 2006 wurde das Gutachten des Sachverständigen Dr. Schäfer in einer teilweise anonymisierten Fassung veröffentlicht.

In den Monaten Mai und Juni 2006 wurde in der Presse mehrfach darüber berichtet, dass der Leipziger Journalist Uwe Müller – nach eigenen Angaben – Informationen über den Kläger gegen Entgelt an den BND weitergegeben habe.

Der Kläger beantragte daraufhin beim BND, ihm Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen. Der BND gab dem Kläger daraufhin nur Auskunft über einen in der Personalzentraldatei des BND geführten Datensatz, der allein Angaben zu seinen Personalien und seinem Beruf enthielt. Ein Akteneinsichtsrecht in nicht in Dateien gespeicherte Aktenvorgängen sei gesetzlich nicht normiert.

Mit seiner am 2. April 2007 erhobenen Klage beim Bundesverwaltungsgericht begehrt der Kläger, die Beklagte zu verurteilen, ihm Auskunft über die beim Bundesnachrichtendienst über ihn gespeicherten und sonst wie bereit gehaltenen Daten zu gewähren.

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