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BVerwG 6 C 9.07 - Urteil |
24.10.2007 |
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Einberufungsbescheid; Zurückstellung; besondere Härte; Studium; drittes Semester; dualer Studiengang; Wehrgerechtigkeit. Entscheidung eingestellt am: 17.01.2008 weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz |
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| Nr. 66/2007 | BVerwG 6 C 9.07 | 24.10.2007 |
Einberufung zum Grundwehrdienst bei Ausbildung im sog. dualen Studiengang | ||
BVerwG 6 C 9.07 (VG Würzburg 1 K 06/813); BVerwG 6 C 10.07 (VG Würzburg 1 K 06/778); BVerwG 6 C 18.07 (VG Meiningen 8 K 379/06); BVerwG 6 C 24.07 (VG Düsseldorf 11 K 4891/06); BVerwG 6 C 25.07 (VG Düsseldorf 11 K 4611/06); BVerwG 6 C 27.07 (VG Würzburg 1 K 06/918); BVerwG 6 C 28.07 (VG Münster 6 K 928/05) |
24.10.2007 | 10:00 |
S. RA Schaut und Lösch, Würzburg ./. Bundesrepublik Deutschland RA Bräutigamm, Dießelberg, Kunze u.a., Berlin
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