Bundesverwaltungsgericht

Verwandte Dokumente zu Aktenzeichen BVerwG 6 A 2.08; BVerwG 6 A 3.08

Werden zu dem gewählten Aktenzeichen keine Entscheidungen, Pressemitteilungen oder Termine angezeigt, liegen diese nicht in der Online-Datenbank vor.

Entscheidungen mit Datum vor dem 1. Januar 2002 werden nicht im Internet vorgehalten, lassen sich jedoch beim Bundesverwaltungsgericht bestellen.

Bitte beachten Sie, dass zu aktuellen Terminen und Pressemitteilungen noch keine Entscheidungen vorliegen. Sofern diese später in die Online-Datenbank eingestellt werden, erfolgt eine Verknüpfung aller Dokumente mit identischem Aktenzeichen. Durch Mausklick auf das Aktenzeichen können Sie sich diese Dokumente ansehen.

Entscheidung

Entscheidung

BVerwG 6 A 2.08 - Urteil

05.08.2009 PDF-Download Bestellen

Vereinsverbot, Teilorganisation, Anhörung, Zuständigkeit als Verbotsbehörde.

Entscheidung eingestellt am: 12.10.2009

weiter zu der Entscheidung mit Leitsatz

Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 49/2009

BVerwG 6 A 2.08; BVerwG 6 A 3.08

05.08.2009

Verbot der Vereine Collegium Humanum und Bauernhilfe ist rechtmäßig

weiter zur Pressemitteilung

Termin

Termin

BVerwG 6 A 2.08

05.08.2009 11:00

Bauernhilfe e.V. – RA Klaus Kunze, Uslar – ./. Bundesministerium des Innern – RA Redeker, Sellner, Dahs u.a., Berlin

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der sich nach seiner Satzung die Förderung des ökologischen Landbaus in Theorie und Praxis zum Ziel gesetzt hat. Er wendet sich mit seiner Anfechtungsklage gegen ein vereinsrechtliches Verbot, mit dem ihn das Bundesministerium des Innern unter Anordnung der sofortigen Vollziehung belegte. Nach Einschätzung des Ministeriums handelt es sich bei dem Kläger um eine Teilorganisation des Klägers in dem an demselben Sitzungstag zu verhandelnden Verfahren mit dem Aktenzeichen BVerwG 6 A 3.08. Einen Antrag des Klägers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der erhobenen Anfechtungsklage hat das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. August 2008 abgelehnt (Aktenzeichen: BVerwG 6 VR 1.08).

Diese Seite ist Teil des Webangebotes des Bundesverwaltungsgerichts, © 2012. Alle Rechte vorbehalten.