Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidung

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BVerwG 9 A 71.07 - Urteil

13.05.2009 PDF-Download Bestellen

Die Kläger wenden sich gegen den Planfeststellungsbeschluss des Beklagten vom 19. Oktober 2007 für den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen den Anschlussstellen Düren und Kerpen.

Entscheidung eingestellt am: 10.09.2009

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Pressemitteilung

Pressemitteilung
Nr. 29/2009

BVerwG 9 A 71.07, BVerwG 9 A 72.07; BVerwG 9 A 73.07; BVerwG 9 A 74.07

13.05.2009

Klagen gegen den Ausbau und die Verlegung der Bundesautobahn A 4 zwischen Kerpen und Düren abgewiesen

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Termin

Termin

BVerwG 9 A 74.07

22.04.2009 10:00

1. Sch., 2. Sch., 3. K., 4. K., 5. R., 6. R., 7. N., 8. N. – RA Philipp-Gerlach und Teßmer, Frankfurt – ./. Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – RA Prof. Dr. Bernhard Stüer und Dr. Eva-Maria Ehebrecht-Stüer, Münster

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die mit einer geplanten Ausweitung des Braunkohlentagebaus begründete Verlegung der Autobahn Aachen - Köln (A 4) zwischen Düren und Kerpen. Sie halten den Verlauf der Autobahntrasse und einer dort mit dieser verbundenen Landesstraße im Bereich der Ortslage Ellen für rechtswidrig, da sie die Immissionsschutzbelange der betroffenen Wohnbevölkerung nicht ausreichend berücksichtige. Hilfsweise begehren sie weitergehende Maßnahmen zu ihrem Schutz vor Lärm- und Schadstoffimmissionen bzw. entsprechende Entschädigung.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Donnerstag, dem 23. April 2009, 10.00 Uhr fortgesetzt.

Termin

Termin

BVerWG 9 A 73.07

22.04.2009 10:00

Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland – RA Philipp-Gerlach und Teßmer, Frankfurt – ./. Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – RA Prof. Dr. Bernhard Stüer und Dr. Eva-Maria Ehebrecht-Stüer, Münster

Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverein, wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die mit einer geplanten Ausweitung des Braunkohlentagebaus begründete Verlegung der Autobahn Aachen - Köln (A 4) zwischen Düren und Kerpen. Er hält die Trassenwahl für fehlerhaft, da sie gegen das Habitat- und Artenschutzrecht verstoße. Jedenfalls seien die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen für den betroffenen Eichen-Hainbuchenwald und die vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die dort lebenden Bechsteinfledermäuse unzureichend.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Donnerstag, dem 23. April 2009, 10.00 Uhr fortgesetzt.

Termin

Termin

BVerwG 9 A 72.07

22.04.2009 10:00

A. – RA Knöbel, Diehl-Rouse und Kollegen, Gernsheim – ./. Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – RA Prof. Dr. Bernhard Stüer und Dr. Eva-Maria Ehebrecht-Stüer, Münster

Der Kläger wendet sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die mit einer geplanten Ausweitung des Braunkohlentagebaus begründete Verlegung der Autobahn Aachen - Köln (A 4) zwischen Düren und Kerpen. Er hält die Trassenwahl für fehlerhaft, da sie die Immissionsschutzbelange der betroffenen Wohnbevölkerung nicht ausreichend berücksichtige, und begehrt hilfsweise weitergehende Maßnahmen zu seinem Schutz vor Lärm- und Schadstoffimmissionen bzw. eine weitergehende Entschädigung.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Donnerstag, dem 23. April 2009, 10.00 Uhr fortgesetzt.

Termin

Termin

BVerwG 9 A 71.07

22.04.2009 10:00

1. C., 2. C., 3. C. – RA Pöttinger und Pöttinger, Kerpen – ./. Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen – RA Prof. Dr. Bernhard Stüer und Dr. Eva-Maria Ehebrecht-Stüer, Münster

Die Kläger wenden sich gegen einen Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau und die mit einer geplanten Ausweitung des Braunkohlentagebaus begründete Verlegung der Autobahn Aachen - Köln (A 4) zwischen Düren und Kerpen. Sie halten die Trassenwahl für fehlerhaft, da sie die Immissionsschutzbelange der betroffenen Wohnbevölkerung nicht ausreichend berücksichtige.

Die Verhandlung wird bei Bedarf am Donnerstag, dem 23. April 2009, 10.00 Uhr fortgesetzt.

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