In der Verwaltungsstreitsache hat der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 12. April 2012
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Prof. Dr. Korbmacher
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
Das Verfahren wird eingestellt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7 500 € festgesetzt.