Verfahrensinformation

Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken aus den Jahren 2000 und 2002, die die Verlegung und den Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach im 3. Bauabschnitt (Michelau - Zettlitz) betreffen. Er macht u.a. geltend, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, weil es ein europäisches Vogelschutzgebiet und weitere natürliche Lebensräume von gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) durchquere. Außerdem greift er das Konzept der Ausgleichs- und Ersatzflächen an.


Verfahrensinformation

Der Kläger, ein anerkannter Naturschutzverband, wendet sich gegen zwei Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken aus den Jahren 2000 und 2002, die die Verlegung und den Ausbau der B 173 zwischen Lichtenfels und Kronach im 3. Bauabschnitt (Michelau - Zettlitz) betreffen. Er macht u.a. geltend, das Bauvorhaben sei rechtswidrig, weil es ein europäisches Vogelschutzgebiet und weitere natürliche Lebensräume von gemeinschaftsrechtlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) durchquere. Außerdem greift er das Konzept der Ausgleichs- und Ersatzflächen an.


Beschluss vom 16.09.2002 -
BVerwG 4 A 14.02ECLI:DE:BVerwG:2002:160902B4A14.02.0

Beschluss

BVerwG 4 A 14.02

In den Verwaltungsstreitsachen hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 16. September 2002
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht
Dr. P a e t o w sowie die Richter am Bundesverwaltungs-
gericht H a l a m a und Prof. Dr. R o j a h n
beschlossen:

Die Verfahren BVerwG 4 A 14.02 und BVerwG 4 A 15.02 werden zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Verfahren wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 4 A 15.02 fortgeführt.

Die vorgenannten Verfahren betreffen den gleichen Gegenstand, nämlich die Verlegung und den Ausbau der B 173 im Bauabschnitt zwischen Michelau und Zettlitz. Das Straßenbauvorhaben ist Gegenstand der Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken vom 13. Juli 2000 und vom 16. Mai 2002, die der Kläger beide angefochten hat.