Beschluss vom 17.02.2005 -
BVerwG 4 A 1002.05ECLI:DE:BVerwG:2005:170205B4A1002.05.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 17.02.2005 - 4 A 1002.05 - [ECLI:DE:BVerwG:2005:170205B4A1002.05.0]

Beschluss

BVerwG 4 A 1002.05

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Februar 2005
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht H a l a m a
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
  3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5 000 € festgesetzt.

Der Kläger hat seine Klage mit Schriftsatz vom 9. Februar 2005 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO. Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG.