Beschluss vom 17.12.2003 -
BVerwG 4 A 26.03ECLI:DE:BVerwG:2003:171203B4A26.03.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 17.12.2003 - 4 A 26.03 - [ECLI:DE:BVerwG:2003:171203B4A26.03.0]

Beschluss

BVerwG 4 A 26.03

In der Verwaltungsstreitsache hat der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 17. Dezember 2003
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht G a t z
als Berichterstatter gemäß § 87 a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:

  1. Das Verfahren wird eingestellt.
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Die Klägerin hat ihre Klage mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2003 zurückgenommen. Das Verfahren ist deshalb gemäß § 92 Abs. 3 Satz 1 VwGO einzustellen.
Die Kostenentscheidung folgt aus § 155 Abs. 2 VwGO (im Innenverhältnis gilt der privatrechtliche Vergleich).
Gerichtsgebühren sind nicht entstanden.