Beschluss vom 18.04.2006 -
BVerwG 3 PKH 10.06ECLI:DE:BVerwG:2006:180406B3PKH10.06.0

  • Zitiervorschlag

    BVerwG, Beschluss vom 18.04.2006 - 3 PKH 10.06 - [ECLI:DE:BVerwG:2006:180406B3PKH10.06.0]

Beschluss

BVerwG 3 PKH 10.06

In der Verwaltungsstreitsache hat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 18. April 2006
durch den Vorsitzenden Richter am Bundesverwaltungsgericht Kley und
die Richter am Bundesverwaltungsgericht van Schewick und Liebler
beschlossen:

Der Antrag des Antragstellers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Gründe

1 Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe muss erfolglos bleiben, weil das Bundesverwaltungsgericht für die in Aussicht genommene Klage unzuständig ist. Hierauf ist der Antragsteller bereits mehrfach hingewiesen worden.