Beschluss vom 19.05.2010 -
BVerwG 7 A 6.10ECLI:DE:BVerwG:2010:190510B7A6.10.0
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Zitiervorschlag
BVerwG, Beschluss vom 19.05.2010 - 7 A 6.10 - [ECLI:DE:BVerwG:2010:190510B7A6.10.0]
Beschluss
BVerwG 7 A 6.10
In der Verwaltungsstreitsache hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts
am 19. Mai 2010
durch den Richter am Bundesverwaltungsgericht Krauß
als Berichterstatter gemäß § 87a Abs. 1 und 3 VwGO
beschlossen:
- Die ... GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer, ..., ... wird gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen, weil die Entscheidung ihr und den übrigen Beteiligten gegenüber nur einheitlich ergehen kann.
- Krauß