Verfahrensinformation
Der Antragsteller ist Eigentümer eines Wohngrundstücks. Er wendet sich im Wege der Normenkontrolle gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der ein an sein Grundstück unmittelbar angrenzendes Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Lebensmittel-Einzelhandelsmarkt“ festsetzt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs hatte der Antragsteller keine Einwendungen erhoben. Mit der Normenkontrolle macht er auch Rechtsverletzungen geltend, die an Sachverhalte anknüpfen, die der Auslegung des Bebauungsplans zeitlich nachfolgen.
Im Revisionsverfahren wird zu klären sein, ob die Auffassung der Vorinstanz (Oberverwaltungsgericht Münster) zutrifft, der Antragsteller sei nach § 47 Abs. 2a VwGO präkludiert, weil er während der Auslegung keine Einwendungen erhoben habe, obwohl ihm dies möglich gewesen sei.