Pressemitteilung Nr. 75/2009 vom 11.11.2009

Grünes Licht für Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Start- und Landebahn des Verkehrsflughafens Braunschweig verlängert werden darf.


Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hatte den Flughafenausbau im Januar 2007 durch Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses genehmigt. Die hiergegen gerichteten Klagen von Anwohnern und des Naturschutzbundes Niedersachsen wies das Oberverwaltungsgericht Lüneburg durch Urteil vom 20. Mai 2009 ab, soweit sie dagegen gerichtet waren, dass der Planfeststellungsbeschluss die Verlängerung der Start- und Landebahn von ca. 1 700 auf 2 300 m zulässt. Das Bundesverwaltungsgericht hat heute den Antrag der Kläger auf Erlass eines Baustopps abgelehnt und die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das vorinstanzliche Urteil zurückgewiesen. Das Urteil vom 20. Mai 2009 ist damit rechtskräftig.


BVerwG 4 B 57.09

BVerwG 4 VR 3.09